Digitalausschuss beschließt Digitale-Dienste-Gesetz
Berlin: (hib/LBR) Der Digitalausschuss hat am Mittwochnachmittag das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) angenommen. Der Ausschuss beschloss den Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP gegen die Stimmen von Union und AfD bei Enthaltung der Gruppe Die Linke. Am Donnerstagvormittag will sich das Bundestagsplenum abschließend mit der Vorlage befassen.
Mit dem Entwurf soll der Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Während die seit dem 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfalts- und Transparenzpflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.
Zuständig für die Aufsicht der Anbieter und die Durchsetzung des DSA in Deutschland soll als Digital Services Coordinator (DSC) laut Gesetzentwurf die Bundesnetzagentur (BNetzA) sein, bei der eine Koordinierungsstelle eingerichtet werden soll. Ergänzend sollen Sonderzuständigkeiten für die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, für nach den medienrechtlichen Bestimmungen der Länder benannte Stellen sowie für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geschaffen werden. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll als zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte fungieren.
Gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an, mit dem unter anderem Anforderungen an die DSC-Leitung konkretisiert werden. Danach müsse die Leiterin oder der Leiter der Koordinierungsstelle über die „erforderliche Qualifikation, Erfahrung und Sachkunde insbesondere im Bereich der Geschäftsmodelle digitaler Dienste und Kenntnisse des Rechtsrahmens“ verfügen. Der Leiter dürfe weder einer Regierung des Bundes oder Landes angehören noch ein Unternehmen der Digitalwirtschaft innehaben, leiten oder Mitglied des Vorstandes oder Aufsichtsrates eines solchen sein, heißt es in der Vorlage weiter.
Auch werden in dem Änderungsantrag Details zum Beschwerdemanagement bei der Koordinierungsstelle konkretisiert: So soll diese ein leicht zugängliches und benutzerfreundliches Beschwerdemanagement-System einrichten, das „gängige Kriterien für ein modernes Beschwerdeportal“ erfülle und getroffene Entscheidungen transparent mache, heißt es darin weiter.
Auch soll es einen jährlichen Bericht der Bundesregierung, erstmals zum 30. Juni 2025, über Meldungen beim BKA geben. Darin soll die Art und Anzahl der gemeldeten Straftaten erfasst sein. Dies solle insbesondere ausgewählte Straftaten etwa gegen die sexuelle Selbstbestimmung, das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die persönliche Freiheit umfassen.
Zu dem geplanten 16-köpfigen Beirat bei der Koordinierungsstelle, der diese unter anderem berät und Empfehlungen vorlegen soll, heißt es im Änderungsantrag weiter, dieser solle, um seiner Tätigkeit wirksam nachgehen zu können, Informationsansprüche gegenüber der Koordinierungsstelle erhalten. Berichte, Empfehlungen, Gutachten und Positionspapiere sollen zudem frei zugänglich veröffentlicht werden.
Einen Entschließungsantrag der Fraktionen SPD, Grüne und FDP nahm der Ausschuss mit der Koalitionsmehrheit und dem Votum der Gruppe Die Linke gegen die Stimmen von Union und AfD an.
Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-986446
Die hib-Meldung zur Anhörung zu dem Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-990934