18.03.2024 Bundestagsnachrichten — Unterrichtung — hib 163/2024

SED-Opferbeauftragte fordert gesetzliche Nachbesserungen

Berlin: (hib/SCR) Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke fordert gesetzliche Nachbesserungen, um die Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden von SED-Opfern zu verbessern. Auch nach einer Novelle des Sozialen Entschädigungsrechts, die zum 1. Januar 2024 vollständig in Kraft getreten sei, bestünde für Geschädigte das wesentliche Problem fort: „Insbesondere der Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der politisch motivierten Verfolgung und der heutigen gesundheitlichen Schädigung stellt für viele Betroffene eine hohe, oft nicht zu überwindende Hürde dar“, heißt es in einer Unterrichtung durch die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag mit dem Titel „Gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur Verbesserung der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden von Opfern politischer Verfolgung in der DDR“ (20/10600).

Aus Sicht von Zupke ist eine grundlegende Vereinfachung der Anerkennung, die auch im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angekündigt worden ist, „ausschließlich durch eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen zu erreichen“. Konkret spricht sich die SED-Opferbeauftragte für eine „Vermutungsregelung“ im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz beziehungsweise im Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz aus.

Mit Verweis auf die Forschung zum Thema schreibt Zupke, dass für die Politik somit eine belastbare Grundlage bestehe, „um im Umgang mit den gesundheitlichen Folgeschäden bei SED-Opfern zukünftig nicht mehr den Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs im Einzelfall als Entscheidungskriterium zu definieren, sondern beim Vorliegen des Nachweises der erlebten Repression (beispielsweise politischer Haft) und dem Vorliegen definierter Krankheitsbilder (beispielsweise Angststörung, PTBS) den Zusammenhang regelhaft zu vermuten“. Die Einführung einer solchen konkretisierten Vermutungsregelung hätte laut Zupke nicht nur eine signifikante Verbesserung der Situation der Betroffenen zur Folge, sondern würde zugleich auch für einen erheblichen Bürokratieabbau sorgen.

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