Deutsch-indisches Migrationsabkommen
Berlin: (hib/STO) Um das am 5. Dezember 2022 unterzeichnete deutsch-indische „Migrations- und Mobilitätspartnerschaftsabkommen“ (MMPA) geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/10499) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/10299). Wie die Fraktion darin ausführte, sollte das Abkommen sowohl den Austausch von Fachkräften fördern als auch Regelungen für eine Rückkehrkooperation sicherstellen.
Der Bundesregierung zufolge ist die Attraktivität Deutschlands als Zielland für Fachkräfte aus Indien infolge des MMPA gestiegen. Bereits im Jahr 2023 seien deutlich mehr nationale Visa ausgestellt und bearbeitet worden als 2019 vor der Covid-19-Pandemie. „Insgesamt erteilten die deutschen Visastellen in Indien im Jahr 2023 rund 47.000 nationale Visa, was einen Anstieg von 35 Prozent gegenüber 2019 darstellt“, schreibt die Bundesregierung weiter.
Nach ihren Angaben waren im Juni 2023 in Deutschland 123.216 indische Staatsangehörige sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Im Vergleich zum Juni 2022 - also vor Abschluss des MMPA - habe sich die Zahl um 24.143 beziehungsweise 24,4 Prozent erhöht. „Indische Studierende sind inzwischen die größte ausländische Studierendengruppe in der Bundesrepublik Deutschland“, heißt es in der Antwort ferner. Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) zum Stand 31. Januar 2024 erhielten danach im vergangenen Jahr 54.791 indische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel im Wege der Erwerbs- und Bildungsmigration nach 34.016 im Jahr 2022.
280 indische Staatsangehörige, die in Deutschland einen Asylerstantrag gestellt haben, sind laut Bundesregierung im Zeitraum von Januar bis Oktober 2023 mit einem Visum eingereist. Wie aus der Vorlage des Weiteren hervorgeht, hielten sich ausweislich des AZR Ende Januar 2024 insgesamt 4.037 ausreisepflichtige indische Staatsangehörige in Deutschland auf, von denen 3.353 eine Duldung hatten und 684 keine Duldung.
51 indische Staatsangehörige wurden laut Vorlage im Jahr 2023 nach Indien abgeschoben. Wie die Bundesregierung zudem ausführt, legten im Jahr 2022 insgesamt 3,6 Prozent der indischen Asylerstantragsteller ab 18 Jahren Identitätspapiere vor (24 von 670 Antragstellern). 2023 habe dieser Anteil 2,9 Prozent (70 von 2.391 Antragstellern) betragen.
Der Antwort zufolge umfasst das MMPA eine Rückübernahmevereinbarung. Hinsichtlich der Rückübernahme ausreisepflichtiger Staatsangehöriger würden derzeit mit der indischen Seite gemäß Artikel 16 des Abkommens die Durchführungsbestimmungen erarbeitet. Erforderlich für die Rückübernahme ausreisepflichtiger Staatsangehöriger seien entsprechende Pass- beziehungsweise Passersatzdokumente. Daher bedürfe es entsprechender Absprachen insbesondere zur Form und zum Verfahren für Rückübernahmeersuchen, Passersatzpapierausstellungen und zur Feststellung der Staatsangehörigkeit. Die Abstimmung diesbezüglicher Modalitäten sei Gegenstand der zu erarbeitenden Durchführungsbestimmungen im Sinne von Artikel 16 MMPA.