Anerkennung und Rechtsstellung der Gruppen Die Linke und BSW
Berlin: (hib/VOM) Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages hat am Donnerstag empfohlen, 28 fraktionslose Abgeordnete als Gruppe Die Linke und zehn Abgeordnete als Gruppe BSW anzuerkennen. Über seine Beschlussempfehlungen (20/10219, 20/10220) stimmt der Bundestag am Freitag ab. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmen für eine Annahme der Beschlussempfehlung, die Fraktionen von CDU/CSU und AfD wenden sich dagegen.
Beide Gruppen setzen sich aus Abgeordneten der ehemaligen Fraktion Die Linke zusammen, die sich mit Wirkung vom 6. Dezember 2023 aufgelöst hatte. Aufgrund des Austritts mehrerer Abgeordneter hatte die zuvor 38 Mitglieder zählende Fraktion die derzeit erforderliche Mindestzahl von 37 Mitgliedern zur Bildung einer Fraktion unterschritten, die Abgeordneten wurden somit fraktionslos.
Die Geschäftsordnung des Bundestages ermöglicht Abgeordneten, die sich zusammenschließen wollen, die Fraktionsmindeststärke aber nicht erreichen, die Anerkennung als Gruppe. Die 28 Abgeordneten der Linken hatten diese Anerkennung am 1. Dezember, die zehn BSW-Abgeordneten an 12. Dezember 2023 bei Bundestagspräsidentin Bas beantragt.
Beide Gruppen unterscheiden sich im Hinblick auf ihre Rechtsstellung nur dadurch, dass die Gruppe Die Linke bis zu zwei Aktuelle Stunden und die Gruppe BSW eine Aktuelle Stunde pro Jahr verlangen kann. Im Plenum sollen die Abgeordneten der Gruppe Die Linke vom Präsidium aus gesehen links von der SPD-Fraktion platziert werden, die Abgeordneten der Gruppe BSW links außen neben den Abgeordneten der Gruppe Die Linke.
Beide Gruppen sollen ordentliche und stellvertretende Mitglieder in die Fachausschüsse und gegebenenfalls in deren Unterausschüsse entsenden können und dort die gleichen Rechte haben wie die von den Fraktionen entsandten Mitglieder. Das Gleiche soll für die Mitgliedschaft in Untersuchungsausschüssen und Enquete-Kommissionen gelten.
Ebenso sollen beide Gruppen mit jeweils einem Mitglied im Ältestenrat vertreten sein können und dort Stimmrecht bei Beschlüssen über innere Angelegenheiten des Deutschen Bundestages besitzen. Soweit der Ältestenrat kein Beschlussorgan ist, soll Einvernehmen durch Konsens der Fraktionen hergestellt werden können.
Darüber hinaus dürfen die Gruppen Gesetzentwürfe, Anträge sowie Entschließungsanträge einbringen und pro Kalendermonat bis zu insgesamt zehn Große oder Kleine Anfragen stellen. Sie können verlangen, dass ihre Vorlagen auf die Tagesordnung gesetzt werden und dass gegebenenfalls Zwischenberichte zu ihren Vorlagen erstattet werden. Auch dürfen sie der Ausschussüberweisung ihrer Entschließungsanträge widersprechen. Geschäftsordnungsanträge sollen gestellt werden können, wenn sie von mindestens 37 Abgeordneten unterstützt werden.
Die Redezeit der Gruppen soll sich an ihrer jeweiligen Stärke im Verhältnis zu den Fraktionen und nach näherer Vereinbarung im Ältestenrat orientieren. Die Vorsitzenden der Gruppen sollen die gleichen Rechte haben wie Fraktionsvorsitzende. Für ihre parlamentarische Arbeit sollen die Gruppen Geld- und Sachleistungen aus dem Bundeshaushalt erhalten, und zwar die Hälfte des den Fraktionen nach dem Abgeordnetengesetz zustehenden Grundbetrags einschließlich des Oppositionszuschlags. Die Gruppen müssen über Herkunft und Verwendung der ihnen auf dieser Grundlage innerhalb eines Kalenderjahres zugeflossenen Mittel öffentlich Rechenschaft geben.