Haushalt 2024: Gesundheitsetat schrumpft um ein Drittel
Berlin: (hib/VOM) Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll in diesem Jahr 16,71 Milliarden Euro ausgeben können. Das beschloss der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung, als er den Einzelplan 15 des Haushaltsgesetzes 2024 (20/7800, 20/7802) in geänderter Fassung annahm. Der Regierungsentwurf sah Ausgaben von 16,22 Milliarden Euro vor, 2023 standen dem Gesundheitsministerium noch 24,48 Milliarden Euro zur Verfügung. Die „pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben“, die Zuführung an den Gesundheitsfonds, umfasst wie in den Vorjahren 14,5 Milliarden Euro.
Im laufenden Jahr kann der Minister wie im Entwurf vorgesehen mit Einnahmen von 104,32 Millionen Euro rechnen (Soll 2023: 104,17 Millionen Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf 330,48 Millionen Euro (Regierungsentwurf: 165,08 Millionen Euro; Soll 2023: 1,1 Milliarden Euro). Die Globale Minderausgabe, die das Ministerium erwirtschaften muss, erhöhte der Haushaltsausschuss von 13 Millionen Euro auf 23,57 Millionen Euro.
Neu in den Etat aufgenommen wurden 346,23 Millionen Euro für Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2. Darüber hinaus veränderten die Haushälter mehrere Ausgabeposten des Regierungsentwurfs. Von 10,5 Millionen Euro auf 140,5 Millionen Euro erhöhten sie die Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds für durch die SARS-CoV-2-Pandemie verursachte Belastungen.
Gekürzt wurde bei der Finanzierung von Pandemiebereitschaftsverträgen, und zwar von 544,77 Millionen Euro auf 486,12 Millionen Euro. Aufgestockt wurde dagegen bei der Stärkung der internationalen öffentlichen Gesundheit, und zwar von 50 Millionen Euro auf 60,25 Millionen Euro. Um die Kosten der internationalen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen zu decken, wurde der Regierungsansatz von 5,03 Millionen Euro auf 6,28 Millionen Euro angehoben.
Mehr Geld gibt es auch für Projekte und Maßnahmen zur Erprobung von Anwendungen mit großen Datenmengen im Gesundheitswesen. Der Ausschuss erhöhte die Mittel dafür um 4,65 Millionen Euro auf 32,79 Millionen Euro. Für Aufträge und Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnik werden statt 4,63 Millionen Euro im Entwurf nun 14,56 Millionen Euro bereitgestellt.
Auch für die gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung soll es mehr Geld geben. Die Haushälter stockten den Regierungsansatz von 17,53 auf 22,38 Millionen Euro auf. Die Aufklärung über sexuell übertragbare Krankheiten darf 13,08 Millionen Euro kosten statt nur 9,9 Millionen Euro wie im Entwurf vorgesehen. Für die Aufklärung über den Drogen- und Suchtmittelverbrauch stehen 19,21 Millionen Euro zur Verfügung gegenüber 15,21 Millionen Euro, die die Regierung vorgesehen hatte.
Die Ausgaben für Forschung, Untersuchungen und Ähnliches erhöhte der Ausschuss von 29,38 Millionen Euro auf 38,77 Millionen Euro. Damit soll unter anderem der professionelle Umgang mit Wünschen nach einem assistierten Suizid erforscht werden, vor allem mit Blick auf die Pflegefachpersonen. Außerdem soll damit der Projektentwurf „Pflegehotel und rehabilitativ orientierte Kurzzeitpflege“ gefördert werden. Neu in den Etat aufgenommen wurden sieben Millionen Euro für Modellmaßnahmen zur Versorgung von an Long Covid erkrankten Kindern und Jugendlichen.
Die hib-Meldung zum Einzelplan im Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-963266