Aktueller Umsetzungsstand von Verkehrsprojekten in Bayern
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung informiert in ihrer Antwort (20/9674) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/9287) über den aktuellen Umsetzungsstand der Aus- und Neubauvorhaben der Bundesschienenwege und der Bundesfernstraßen aus dem Investitionsrahmenplan 2019 - 2023 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) in Bayern. Auf die Nachfrage, an welchen Projekten des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) in Bayern die Bundesregierung festhält, heißt es in der Vorlage: Für die Projekte im Vordringlichen Bedarf der Bedarfspläne bestehe ein gesetzlicher Auftrag an den jeweiligen Vorhabenträger, die Vorhaben zu planen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Investitionsmittel umzusetzen.
Die Regierung macht zugleich deutlich, dass sie weiterhin die rechtlich und fachlich gebotene Einbindung der zuständigen Behörden in den Ländern wie auch der Autobahn GmbH bei der Umsetzung des BVWP beziehungsweise der Bedarfspläne gewährleisten werde. Auf die Frage der Unionsfraktion, ob angesichts steigender Baukosten und anhaltender Inflation das bisherige Bewertungsverfahren und das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV), wie im Projektinformationssystem zum BVWP 2030 dargestellt, bei Ausbauvorhaben des BVWP 2030 in Bayern noch einzuhalten sind, heißt es in der Antwort: Die Wirtschaftlichkeit eines Bedarfsplanprojekts werde nicht nur im Rahmen der Aufstellung des jeweiligen BVWP untersucht, sondern auch während der Planung beziehungsweise im Zuge der Einstellung in den Haushalt nochmals betrachtet. Hierbei würden auch steigende Baukosten berücksichtigt.
Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit sei Voraussetzung für die Projektumsetzung, betont die Bundesregierung. Darüber hinaus würden die in der Nutzen-Kosten-Analyse (NKA) des BVWP-Bewertungsverfahrens verwendeten Kosten- und Wertansätze, gekoppelt mit den Strategischen Langfrist-Verkehrsprognosen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), regelmäßig aktualisiert.