AfD will Gebührenordnung für Tierärzte reformieren
Berlin: (hib/NKI) Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (20/9746) die Bundesregierung dazu auf, die im November 2022 in Kraft getretene Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) „unverzüglich zurückzunehmen“. Die Abgeordneten stören sich vor allem an der „obligatorischen Hausbesuchsgebühr der GOT für Hausbesuche zur Erbringung von tierärztlichen Leistungen an Tieren, die keine landwirtschaftlichen Nutztiere sind“, davon seien vor allem Pferdehalter betroffen.
Darüber hinaus solle „der bürokratische Aufwand der Dokumentationspflichten deutlich reduziert werden“ und bei der Dokumentation das EU-Recht eingehalten werden.
Pferde gelten nur dann als landwirtschaftlich gehaltene Tiere, wenn die Pferde zur Fleischgewinnung gehalten werden oder es sich etwa um eine Haltung von Zuchtstuten im landwirtschaftlichen Betrieb handele oder die Pferde zum Erwerbseinkommen eines landwirtschaftlichen Betriebes beitragen. Für den Großteil der Pferdehalter in Deutschland gebe es deshalb keine Befreiung von der Gebühr für Hausbesuche durch den Tierarzt.
Der Antrag soll am Donnerstag ohne Debatte zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen werden.