AI Act: Trilog-Ergebnis wird Ausschuss weiter beschäftigen
Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung begrüßt die am 8. Dezember erzielte politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU zur geplanten KI-Verordnung (AI Act). Das betonten Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) am Mittwochnachmittag im Digitalausschuss. Nach 38-stündigen Trilog-Verhandlungen steht damit der Entwurf für die weltweit erste Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Die politische Einigung muss nun noch von Parlament und Rat formell genehmigt werden.
Digitalminister Volker Wissing (FDP), der dem Ausschuss im Anschluss über den Stand der digitalpolitischen Projekte Auskunft gab, äußerte sich etwas vorsichtiger und betonte, man werde sich das vorliegende Ergebnis sehr genau anschauen.
Franziska Brantner (Grüne) vom BMWK hatte zuvor berichtet, dass die Gesamteinigung noch nicht schriftlich vorliege und erst dann eine abschließende Bewertung - auch im Hinblick auf die technische Umsetzung - möglich sei. Unterm Strich ziehe man aber zunächst eine positive Bilanz. Man habe „eine ganze Reihe von Dingen durchsetzen können“, sagte Brantner. So sei man froh, dass klargestellt worden sei, dass es sich um eine Produktregulierung handele. Auch über die Transparenzpflichten sei man froh, da es gerade für kleinere Unternehmen wichtig sei, Zugang zu relevanten Informationen zu haben, um Produkte zu entwickeln. Positiv bewertete sie auch, dass nun klar sei, dass es in Europa kein Social Scoring mit KI oder eine Emotionserkennung am Arbeitsplatz geben werde.
Klaus Meyer-Cabri (BMJ) berichtete über die Einigung zur biometrischen Fernerkennung im öffentlichen Raum. Deutschland habe sich dafür eingesetzt, dass ein Verbot verankert werde, aber es habe im Rat keine Mehrheit für ein striktes Verbot gegeben, betonte er. Jetzt sei die Situation so, dass dies zwar zugelassen werde, es aber starke Eingrenzungen dafür gebe. Es sei ein grundsätzliches Verbot mit wenigen Ausnahmen bei schweren Straftaten, einem Richtervorbehalt und einem Verbot der Identifizierung anderer Personen, sagte er. Insgesamt unterliege der Bereich „hohen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit.“ So müsse etwa „beim Ob, beim Wie und der zeitlichen Dimension“ geprüft werden. Das seien Elemente, die sich der grundsätzlichen Positionierung, dass es ein Verbot ohne Ausnahmen geben sollte, sehr annäherten, erläuterte Meyer-Cabri. Dass beim retrograden Einsatz auch der Richtervorbehalt gelten soll, sein „ein positiver rechtsstaatlicher Aspekt“.
Die Abgeordneten stellten überwiegend Fragen zur konkreten Ausgestaltung der Gesetzgebung, möglichen Schlupflöchern und zur Governance in Deutschland, die die Regierungsvertreter jedoch mit Verweis auf den fehlenden Gesamttext nicht beantworten konnten. Man erwarte diesen kurz vor oder nach den Weihnachtstagen, sagte Meyer-Cabri auf Nachfrage aus der Unionsfraktion. Auf eine Frage aus der Grünen-Fraktion nach dem weiteren Verfahren sagte Brandtner, man gehe nicht von Verzögerungen bei der finalen Abstimmung in Rat und Parlament aus.
Auf Fragen nach der Wirksamkeit der gemeinsamen KI-Initiative von Deutschland, Frankreich und Italien sagte Brantner, das Papier haben einen „merkbaren Unterschied“ gemacht. Man habe schlimmere Vermutungen in Bezug auf die möglichen Ergebnisse einer Einigung gehabt. Die Einigung nun sei sowohl in der Frage der biometrischen Fernerkennung als auch bei den Foundation Models sehr nahe an den Positionen der Bundesregierung, sagte Brantner.