Union will Klarstellung zur Zusammensetzung des Präsidiums
Berlin: (hib/VOM) Die Zusammensetzung des Präsidiums des Deutschen Bundestages nach der Selbstauflösung der Fraktion Die Linke ist Gegenstand eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion (20/9721), der am Mittwochabend im Plenum des Bundestages beraten wird. Die Unionsfraktion will, dass der Bundestag vor dem Hintergrund der verfassungsgerichtlich bestätigten Aufgabenstellung des Präsidiums die Regelungen im Paragrafen 2 seiner Geschäftsordnung sowie seines Beschlusses in der konstituierenden Sitzung am 26. Oktober 2021 (20/5) bekräftigt, dass alle Mitglieder des Präsidiums einer Fraktion angehören müssen. Der Beschluss lautete: „Jede Fraktion stellt eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter des Präsidenten. Die Fraktionen besitzen entsprechend der bisherigen Praxis das Recht, für die auf sie entfallenden Ämter einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters des Präsidenten jeweils eine Kandidatin oder einen Kandidaten vorzuschlagen.“ Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau war in der konstituierenden Sitzung als Vertreterin der Fraktion Die Linke in das Präsidium gewählt worden. Seit der Selbstauflösung der Fraktion am 6. Dezember 2023 ist sie fraktionslos.
Zugleich fordert die Unionsfraktion, dass der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Vorschläge für eine Klarstellung der Regelungen in der Geschäftsordnung unterbreitet. Dabei sei sicherzustellen, so die Fraktion, dass mit Verlust der Fraktionszugehörigkeit die Mitgliedschaft im Präsidium des Deutschen Bundestages endet. Abgeordnete, die keiner Fraktion angehören, könnten den im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2022 (Aktenzeichen: 2 BvE 2 / 20) formulierten Anforderungen nicht entsprechen. Die Mitgliedschaft fraktionsloser Abgeordneter im Präsidium widerspreche der Zielsetzung der Regelungen in der Geschäftsordnung sowie den Beschlüssen des Deutschen Bundestages, heißt es in dem Antrag.