Grünes Licht für Änderung des Parteiengesetzes
Berlin: (hib/STO) Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat den Weg für einen Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Parteiengesetzes (20/9147) frei gemacht. Das Gremium verabschiedete die Vorlage am Mittwoch gegen die Stimmen der AfD-Fraktion in modifizierter Fassung. Der Gesetzentwurf, der am Freitag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, sieht eine Anhebung der absoluten Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung vor sowie mehr Transparenz etwa bei Parteisponsoring und bei Parteispenden.
Danach soll die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung von 141,9 Millionen Euro für das Jahr 2011 auf knapp 184,8 Millionen Euro für die für das Jahr 2018 vorzunehmende Festsetzung angehoben werden. „Zuzüglich des jährlichen Inflationsausgleiches entsprechend des vom Statistischen Bundesamt dargelegten Berichts beträgt die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung für das Jahr 2023 derzeit rund 187,6 Millionen Euro“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs weiter.
Damit soll die staatliche Parteienfinanzierung laut den drei Koalitionsfraktionen und der CDU/CSU „an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden, unter denen Parteien heute bei der Erfüllung ihres verfassungsmäßigen Auftrags agieren“. Die Anhebung sei mit Blick auf die erweiterten Anforderungen an die politische Arbeit und die gestiegenen Partizipationsansprüche innerhalb der Parteien geboten. Konkret ergebe sich ein finanzieller Mehrbedarf gegenüber der bisherigen Obergrenze „insbesondere aus den Kosten für Internetauftritte, Maßnahmen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit, aus Kosten für Social Media und andere neue Kommunikationskanäle sowie aus den Aufwendungen für Mitgliederbefragungen, die als Instrument innerparteilicher Willensbildung eine zunehmende Rolle spielen“. In diesem Zusammenhang seien in erheblichem Umfang Investitionen nachzuholen.
Zugleich sieht der Gesetzentwurf eine Verpflichtung der Parteien vor, Einnahmen aus Sponsoring künftig ab einer Bagatellgrenze in einem gesonderten Sponsoring-Bericht im Rechenschaftsbericht aufzuführen. Um mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung herzustellen, soll zudem der Schwellenwert von Spenden, die der Bundestagspräsidentin unverzüglich mitzuteilen und von dieser zeitnah zu veröffentlichen sind, von 50.000 Euro auf 35.000 Euro gesenkt werden.
Für sogenannte „Parallelaktionen“ enthält die Vorlage eine „sanktionsbewehrte Verpflichtung des eigenmächtig werbenden Dritten, der unmittelbar für eine Partei wirbt, diese Werbung der Partei anzuzeigen“. Will eine Partei eine solche Werbemaßnahme nicht als Spende annehmen, habe sie grundsätzlich von dem Werbenden Unterlassung zu verlangen. „Wehrt die Partei sich nicht im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren gegen die Werbemaßnahme, ist diese als Spende angenommen und nach den Regeln des Parteiengesetzes zu behandeln“, heißt es dazu in der Begründung.
Darüber hinaus sollen mit dem Gesetzentwurf nach „positiven Erfahrungen mit digitalen Beteiligungsformaten während der Covid-19-Pandemie“ digitale Parteitage und Hauptversammlungen sowie die digitale Ausübung von Mitgliederrechten nun auch dauerhaft möglich werden.
Mit den Stimmen aller Fraktionen nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP an. Er soll unter anderem sicherstellen, dass Personen, die eine Werbemaßnahme zugunsten einer Partei beabsichtigen, „auch deren Finanzierung offenlegen müssen, um unzulässige Strohmann-, Auslands- oder Einflussspenden zu erkennen“.