Regierung sieht bei Fragen zu Maaßen „unzumutbaren Aufwand“
Berlin: (hib/STO) Die Beantwortung mehrerer Fragen der Fraktion Die Linke zur „Amtsführung des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen“, kann nach Angaben der Bundesregierung wegen des „unzumutbaren Aufwandes“, der mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen. Der mit der Fragestellung einhergehende Arbeitsaufwand sei nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts „nicht zumutbar, da die Arbeitsfähigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) in nicht vertretbarer Weise eingeschränkt werden würde“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9098) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/8699).
Das Bundesverfassungsgericht habe in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, heißt es in der Antwort weiter. Es seien „alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann“. In diesem konkreten Fall müssten indes „Aktenbestände zu sämtlichen Vorgängen der Spionageabwehr des BfV von August 2015 bis Februar 2016 gesichtet werden“.