Bereinigungssitzung zum Haushalt 2024 hat begonnen
Berlin: (hib/SCR) Unter dem Eindruck des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 vom gestrigen Tage hat der Haushaltsausschuss am Donnerstagmittag mit den abschließenden Beratungen zum Bundeshaushalt 2024 begonnen. Bis voraussichtlich in die frühen Morgenstunden des Freitags werden die Haushälterinnen und Haushälter der Fraktionen noch einmal alle Einzelpläne des Entwurfes beraten. Die für den Abschluss der heutigen Sitzung eigentlich vorgesehene Schlussabstimmung über das Haushaltsgesetz und das Haushaltsfinanzierungsgesetz hatte der Ausschuss bereits in der Sitzung am Mittwochabend vertagt. Vorgesehen ist zunächst eine von der CDU/CSU-Fraktion beantragte Anhörung am kommenden Dienstag, bevor am Donnerstag die Abstimmungen anstehen.
Zu Beginn der Sitzung gab ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion eine Erklärung zu Protokoll. Danach hält die Fraktion aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts den Etat für nicht verabschiedungsreif und habe verfassungsrechtliche Bedenken. Der Abgeordnete kündigte an, dass die Unionsfraktion deswegen auf die Vorlage ihrer Änderungsanträge zunächst verzichte und sich überwiegend enthalten wolle. Ähnliche Bedenken gab ein Vertreter der AfD-Fraktion zu Protokoll, Änderungsanträge wolle die Fraktion trotzdem vorbringen. Vertreter von Grünen und FDP kritisierten das Vorgehen der Union. Eine Vertreterin der Linken forderte die Abschaffung der Schuldenbremse.
Zu den Auswirkungen des Urteils findet im Bundestag aktuell eine Aktuelle Stunde statt: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw46-de-aktuelle-stunde-nachtragshaushalt-977988
Zunächst standen im Ausschuss die Beratungen der kleineren Einzelpläne zur Abstimmung. Ohne größere Änderungen und Diskussionen verabschiedete der Ausschuss die Etatplanungen für den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt (Einzelplan 01), für das Bundesverfassungsgericht (Einzelplan 19), den Bundesrechnungshof (Einzelplan 20), den Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (Einzelplan 21) sowie den Unabhängigen Kontrollrat (Einzelplan 22).
Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion und Enthaltung der Union nahm der Ausschuss zudem den Einzelplan des Bundestages an. Nach Änderungen an dem Einzelplan in der gestrigen Sitzung beschloss der Ausschuss in der heutigen Sitzung unter anderen einen weiteren Maßgabebeschluss. Darin wird die Bundestagsverwaltung aufgefordert, bis spätestens zum 30. Juni 2024 alle Faxgeräte in den Liegenschaften des Bundestages abzuschaffen - und alle Arbeitsprozesse und Tätigkeiten, für die diese Geräte bislang verwendet werden, komplett zu digitalisieren.