Grünes Licht für Bundes-Klimaanpassungsgesetz
Berlin: (hib/SAS) Der Umweltausschuss hat am Mittwoch dem Entwurf der Bundesregierung für ein Bundes-Klimaanpassungsgesetz (20/8764) in geänderter Fassung zugestimmt. Für das Gesetz, das erstmalig für Bund, Länder und Kommunen die Erstellung von Klimaanpassungsstrategien und -maßnahmen vorsieht, votierten bei Abwesenheit der Fraktion Die Linke die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Unionsfraktion und AfD-Fraktion lehnten die Vorlage ab.
Zuvor hatte der Ausschuss einen Änderungsantrag und einen Entschließungsantrag der Ampelfraktionen angenommen, mit dem die im Regierungsentwurf genannten Cluster und Handlungsfelder für Klimaanpassungsmaßnahmen erweitert werden. So sieht der Entwurf nun auch ein „Cluster mit übergreifenden Handlungsfeldern, wie beispielsweise vulnerable Gruppen oder Arbeitsschutz“ vor, für das sich insbesondere die SPD eingesetzt hatte. Bestimmte Berufsgruppen, die im Freien arbeiteten, seien von steigenden Temperaturen besonders betroffen, erklärte ein Vertreter der Fraktion dazu im Ausschuss. Es brauche daher Regelungen.
Des Weiteren wurden bei den vorrangigen Maßnahmen auch solche ergänzt, die Synergien zu Maßnahmen des resilienten Wasserhaushalts und der blau-grünen Infrastruktur aufweisen. Dafür hatten sich Sachverständige bei einer öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss ausgesprochen. Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit, die Betonung der Klimarisikoanalyse als „systematische Grundlage für die Klimaanpassung“ sowie eine Konkretisierung des Berücksichtigungsgebots. Danach sollen künftig Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen auch die Klimaanpassung berücksichtigen. Ein Jahr mehr Zeit sollen auch die Länder zur Erarbeitung ihrer Klimaanpassungsstrategien bekommen: Erst bis spätestens zum 31. Januar 2027 sollen sie diese vorlegen müssen.
In einem Entschließungsantrag dringen die Koalitionsfraktionen zudem darauf, eine gemeinsamen Finanzierung von Bund und Ländern zur Klimavorsorge und Klimaanpassung anzustreben und sie mit ausreichend finanziellen Mitteln ausstatten. Ein Anliegen, auf das die zuständige Umwelt-Staatssekretärin Bettina Hoffmann (Grüne) im Ausschuss bereits reagierte: In der Umweltministerkonferenz werde die Bundesumweltministerin mit den Länder-Kolleginnen und -kollegen über die Finanzierungsfrage beraten, kündigte Hoffmann an. Die Schaffung einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung, wie sie Sachverständige und Vertreter der kommunalen Spitzenvertreter auch in der Anhörung gefordert hatten, halte auch sie für wichtig. Klimaanpassung sei schließlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Gemeinsam mit den Ländern für ausreichend Mittel für die Klimaanpassung zu sorgen, verlangt auch die Union. Gleichwohl bemängelt sie in einem eigenen Entschließungsantrag „gravierende Schwachstellen“ des Gesetzentwurfs: Den Herausforderungen des Klimawandels begegne er nur ungenügend, monierte eine Unionsvertreterin etwa, daran änderten auch die Ergänzungen im parlamentarischen Verfahren nichts. Hauptkritikpunkt ihrer Fraktion bleibe, dass das Gesetz keine konkreten Klimaanpassungsmaßnahmen enthalte. Die Klimaanpassungsstrategie des Bundes komme im Herbst 2025 deutlich zu spät, Länder und Kommunen bräuchten aber schneller Planungssicherheit, monierte die Abgeordnete. Die Anforderungen durch Datenehebungen und Risikoanalysen bedeuteten zudem für alle Verwaltungsebenen zusätzliche Bürokratie, die Personal und Geld binde.
Auch die AfD bezeichnete das Gesetz nur als „ersten Schritt“, dem weitere Schritte folgen müssten. Manko aller Klimaanpassungsbestrebungen sei die offene Frage der Finanzierung, hob ein Abgeordneter hervor. Diese dürfe aber nicht allein der kommunalen Ebene aufgebürdet werde. Die Experten-Anhörung habe nicht zuletzt auch deutlich gemacht, dass viele Städte und Gemeinden im Bereich des Katastrophenschutzes bereits an ihre finanziellen Grenzen stießen.
Vertreter der Koalitionsfraktionen verteidigten hingegen den Gesetzentwurf: Das Gesetz sei bewusst als Rahmengesetz geplant, um zunächst für alle Verwaltungsebene klar zu machen, was in den verschiedenen Sektoren zu tun sein, argumentierten Abgeordnete von FDP und Grünen. Insofern sei die Kritik an fehlenden Klimaanpassungsmaßnahmen nicht nachvollziehbar. Als zentral bezeichneten sie auch das Berücksichtigungs- und Entsiegelungsgebot, die beide darauf zielten, zusätzliche Schäden in Zukunft zu vermeiden.
Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-972508
Die hib-Meldung zur öffentlichen Anhörung: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw45-pa-umwelt-bundesklimaanpassung-974604