Bundesregierung äußert sich zum Fall Julian Assange
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung verfolgt eigenen Angaben zufolge den Auslieferungsprozess gegen Julian Assange sowie die öffentliche Diskussion über den Fall „aufmerksam“ und „kontinuierlich“. Doch zum laufenden Verfahren sowie zu den Inhalten vertraulicher Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Regierungen äußere sie sich „grundsätzlich nicht“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/8966) auf eine Kleine Anfrage (20/8572) der Fraktion Die Linke. Diese hatte darin den Umgang mit Assange sowie die Folgen für die Pressefreiheit in Deutschland thematisiert und sich unter anderem nach dem Einsatz der Bundesregierung für Freilassung und Nichtauslieferung des Journalisten und WikiLeaks-Gründers Assange erkundigt. Dazu hatte der Bundestag mit seinem Beschluss vom 7. Juli 2022 die Bundesregierung aufgerufen.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Zuständigkeit für das Verfahren bei der britischen Justiz liege, deren Unabhängigkeit man achte. Die Bundesregierung habe zudem „keinen Zweifel daran, dass die britische Justiz rechtsstaatliche Prinzipien anwendet und die Menschenrechte achtet“, heißt es in der Regierungsantwort.