Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen
Berlin: (hib/NKI) Laut dem Entwurf des Bundeshaushalts für 2024 - Stand 16. Oktober 2023 - sollen rund 530 in Deutschland ansässige oder aktive Nichtregierungsorganisationen (NGOs) direkt sowie mittelbar durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen im kommenden Jahr finanziell unterstützt werden. Das teilt die Bundesregierung unter anderem in ihrer Antwort (20/8838) auf eine Kleine Anfrage (20/8598) der AfD-Fraktion mit.
Die Mittel für die geförderten Projekte werden von folgenden Behörden bereitgestellt: Bundeskanzleramt, Bundesbeauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Bundestag, Bundespresseamt (BPA), Bundesaußenministerium (AA), Bundesministerium für Justiz (BMJ), Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Verteidigung (BMVG), Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV), Bundesministerium für Bauen (BMWSB), Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Keine Angaben lagen aus den Bundesministerien für Wirtschaft und Klima (BMWK), für Finanzen (BMF), für Familie (BMFSFJ), für Verkehr (BMDV), sowie dem Bundesministerium für Zusammenarbeit (BMZ) vor.
Die Bundesregierung begründet ihre Antwort „mit dem zumutbaren Aufwand“ und „der vorgegebenen Frist“, in der die Informationen beschafft, zusammengestellt und aufgearbeitet werden. Dabei stützt sie sich auf das Bundesverfassungsgericht, das bestätigt habe, „dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249“. Weitergehende Recherchen im Sinne der Fragestellung würden die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Bereiche massiv einschränken, da sie eine händische Zählung und Auswertung einer Vielzahl von Datensätzen erforderten.
Hintergrund ist eine vorangegangene Kleine Anfrage (20/7884) der AfD-Fraktion zum Thema „Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund“, deren Beantwortung die AfD als „Ausflüchte“ bezeichnete, weil eine Reihe von Ressorts, wie beispielsweise das BMWK, das BMBF und das BMFSFJ keine Informationen über die Finanzierung von NGOs bereitgestellt hätten.