Blühstreifen werden weiter gefördert
Berlin: (hib/NKI) Das Anlegen von Blühstreifen, um den Lebensraum von Insekten und Biodiversität zu stärken, bleibt bis 2026 förderungsfähig. Das geht aus der Antwort (20/8758) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/8503) der AfD-Fraktion hervor.
Die Bundesregierung habe im Haushalt des Einzelplanes 10 für Ernährung und Landwirtschaft zwar Kürzungen zu Lasten der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) in Höhe von 293 Millionen Euro vorgenommen, jedoch würden Projekte für die „Förderung ökologischer und Tierwohlparameter“ weiter Gelder erhalten. Die Höhe der jährlichen Zuwendung für Blühstreifen betrage danach 800 Euro je Hektar Ackerfläche, bei einjährigen Blühstreifen sowie für mehrjährige Blühstreifen 767 Euro je Hektar Ackerfläche, bei Verwendung von Saatgutmischungen, die nach den Vorgaben der Erhaltungsmischungsverordnung erzeugt worden seien, sollen 848 Euro je Hektar Ackerfläche ausgezahlt werden.