Union schlägt „Agenda für Bürokratieabbau“ vor
Berlin: (hib/SCR) Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung zu einem umfassenden Abbau von Bürokratie auf. „Überbordende Bürokratie, Regelungssucht und mangelnde Flexibilität gefährden nicht nur den Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland, sondern auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungs- und Leistungsfähigkeit unseres Staates“, heißt es als Begründung in einem Antrag der Fraktion (20/8856), der am heutigen Donnerstag erstmals beraten werden soll. Die Union fordert darin eine umfassende „Agenda für Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung“, die sowohl für den Bundestag als auch für die Bundesregierung Wirkung entfalten soll.
Allgemein schlägt die Union unter anderem eine „selbstbeschränkende Bürokratiebremse“ vor, „die eine sofortige Rücknahme neuer gesetzlicher oder untergesetzlicher Bürokratiebelastungen bewirkt, wenn eine bestimmte Bürokratiequote überschritten wird“. Zudem fordert die Fraktion, die „One in, one out“-Regelung zu einer „One in, two out“-Regelung zu modifizieren, „die künftig auch den einmaligen Erfüllungsaufwand (Umstellungsaufwand) berücksichtigt und nicht durch Ausnahmen, etwa bei der Anwendung und Umsetzung von Europarecht, ausgehöhlt wird“. Die Regelung besagt, dass bei Neuregelungen, die zu einer Erhöhung des laufenden Erfüllungsaufwand führen, zeitnah dafür Sorge getragen werden muss, dass dieser Aufwand wieder reduziert wird.
Bezogen auf europarechtliche Vorgaben verlangt die Union ein „klares Bekenntnis zur 1:1 Umsetzung“. Zudem soll sich die Bundesregierung nach Willen der Abgeordneten auf EU-Ebene für ein „Bürokratiestopp und Belastungsmoratorium“ einsetzen.
Auf institutioneller Ebene schlägt die Fraktion vor, im Bundestag einen Ausschuss für Bürokratieabbau und Gesetzesevaluierung als ständigen Ausschuss einzusetzen. Aufgabe des zu schaffenden Gremiums soll es demnach unter anderem sein, Gesetze nach ihrem Inkrafttreten zu evaluieren.
Nach Willen der CDU/CSU soll der Nationale Normenkontrollrat (NKR) zudem zurück in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes. Die Ampelregierung hatte die Zuständigkeit an das Bundesministerium der Justiz übertragen.
Von der Bundesregierung fordert die Union zudem über die bisherigen Planungen für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz hinausgehende Gesetzesinitiativen. Dazu gehört etwa ein Innovationsfreiheitsgesetz. Zudem dringt die Union darauf, den angekündigten „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ zwischen Bund und Ländern abzuschließen. Weitere Forderungen der Union beziehen sich unter anderem auf Verwaltungsverfahren und Verwaltungsdienstleistungen.