CDU/CSU fordert Reduzierung der irregulären Migration
Berlin: (hib/STO) Die CDU/CSU-Fraktion dringt auf ein Maßnahmenpaket zur spürbaren Reduzierung der irregulären Migration nach Deutschland. In einem Antrag (20/8404), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert sie, die Liste der asylrechtlich sicheren Herkunftsstaaten um Georgien, Moldau, Indien sowie um die Maghreb-Staaten Tunesien, Marokko und Algerien zu erweitern, um Asylverfahren beschleunigt durchzuführen. Auch soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz stationäre Grenzkontrollen mit ergänzender flexibler Schleierfahndung etablieren.
Zugleich fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, alle Bundesaufnahmeprogramme einzustellen. Auch das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan sei „umgehend einzustellen, soweit es über die Aufnahme von Ortskräften hinausgeht, die in Afghanistan für Deutschland tätig waren und denen dort deshalb Verfolgung oder Repressionen drohen“, heißt es in dem Antrag weiter.
Danach soll die Bundesregierung in der Migrationspolitik zudem „Pull-Faktoren“ vermeiden, „die Anreize für irreguläre - und oft lebensgefährliche - Migrationswege setzen“. Verkürzte Einbürgerungsfristen seien ebenso abzulehnen wie Spurwechsel aus der irregulären in die reguläre Migration. „Immer weiter ausufernde Bleiberechte für ausreisepflichtige Personen“ sollen dem Antrag zufolge vermieden und der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten nicht ausgeweitet werden. Ferner plädiert die Fraktion dafür, Sachleistungen vorrangig zu Geldleistungen zu gewähren,
Daneben fordert sie die Bundesregierung auf, mit den relevanten Herkunftsstaaten wirksame Vereinbarungen über die Rücknahme ihrer Staatsangehörigen abzuschließen, um Ausreisepflichten besser durchsetzen zu können. Auch soll die Bundesregierung laut Vorlage „den Visa-Hebel zur Verbesserung der Rückführungsquote von ausreisepflichtigen Personen“ einsetzen. Die Erteilung von Visa für den Schengenraum müsse auch an die Bereitschaft eines Staates geknüpft werden, seine Staatsbürger im Rahmen einer Rückführung wieder aufzunehmen. Des Weiteren macht sich die Fraktion für intensivere Anstrengungen von Bund und Ländern zur freiwilligen Rückkehr und zu Rückführungen stark und spricht sich dafür aus, dass Abschiebungshaft unabhängig von Asylanträgen möglich sein soll.
Darüber hinaus sollen nach dem Willen der Fraktion die Anreize für eine Sekundärmigration nach Deutschland durch eine Annäherung der Sozialstandards in der EU für Asylbewerber und Schutzberechtigte gesenkt werden. Auch werde eine Klarstellung im europäischen Recht gebraucht, „dass Sozialleistungen - auch nach Abschluss des Asylverfahrens- nur im zuständigen Mitgliedstaat bezogen werden können“.
Ebenso soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge im europäischen Recht klarstellen, dass Personen, die bereits in anderen Mitgliedstaaten einen Asylantrag gestellt haben, bei eigenmächtiger Weiterreise innerhalb der EU an den Binnengrenzen zurückgewiesen werden können. An dem gefundenen Kompromiss des EU-Innenministerrats sollen nach dem Willen der Fraktion bei den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament keine weiteren Abstriche gemacht werden. Er müsse vielmehr „die Möglichkeit schaffen, Asylverfahren uneingeschränkt in sicheren Drittstaaten durchzuführen“.