AfD will Sportvereine steuerlich entlasten
Berlin: (hib/MIS) Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf (20/8412) „zur steuerlichen Entlastung von Sportvereinen zur Förderung der Investitionspotenziale von Sportvereinen und Sportstätten und zur Kompensation wirtschaftlicher Schäden und finanzieller Notlagen“ vorgelegt. Zur Begründung heißt es, die Verdienste der Vereine und des Sports lägen insbesondere in der Vielfältigkeit des gesellschaftlichen Einflusses auf das Gemeinwohl, in seiner gemeinsinnstiftenden Wirkung. Die Sportvereine und der Sport trügen zum sozialen Zusammenhalt und zur positiven Entwicklung einer pluralistischen Gesellschaft bei. Die Sportvereine seien die Basis des organisierten Breitensports und Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Spitzensport. Als zweitgrößter Betreiber und Eigentümer aller bundesweiten Sportstätten (neben dem Staat) seien sie Träger des sozialen Systems Sport in der Bundesrepublik. Das bisherige „Vereinssteuerrecht“ bedürfe hinsichtlich der steuerlichen Belastungen einer Reform, um die Investitionskraft der Vereine zu stärken und dem bundesweiten Investitionsstau an Sportstätten von insgesamt circa 42 Milliarden Euro abbauen zu können.
In dem Entwurf heißt es, die Steuererleichterungen dienten als Kompensation der finanziellen Notlage zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Politik sowie der durch die Rechtsprechung und die konjunkturelle Lage entstandenen wirtschaftlichen Schäden. Die sich verschärfende wirtschaftliche Notlage der Sportvereine werde sich zwangsläufig auch auf die Qualität der Angebotsstruktur im Freizeit- und Breitensport auswirken. Angesichts eines bereits bestehenden milliardenschweren Sanierungs- und Investitionsbedarfs könne dieser für den gesamten Sport zunehmende Substanzverlust nur gestoppt werden, wenn eine wirtschaftliche Entlastung die Sportvereine in den Stand versetzt, Investitionspotentiale entwickeln und freisetzen zu können.
Der Entwurf sieht dafür unter anderem die Aufhebung der generellen Verpflichtung zur Abgabe von Steuerklärungen für gemeinnützige Vereine unterhalb der Freigrenze vor. Auch solle die Freigrenze für Umsätze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer erhöht und die Beträge für eine Umsatzsteuerbefreiung im Rahmen der bisherigen Kleinunternehmerregelung (gem. § 19 UStG) ausschließlich für Vereine von bisher 22.000 Euro im vorherigen Geschäftsjahr auf 500.00 Euro und im aktuellen Jahr von bisher 500.00 Euro auf 100.000Euro angehoben werden. Zudem solle eine vollständigen Umsatzsteuerbefreiung für Sportvereine für den „ideellen“ Vereinsbereich und den „Zweckbetrieb“ des Vereins (ausschließlich der Bereiche „Vermögensverwaltung“ und „wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb“) eingeführt werden.