Bundesrat zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts
Berlin: (hib/MIS) Der Bundesrat hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (20/7310) Stellung genommen (20/8165). Der Bundesrat begrüßt darin die Anpassung des Energiewirtschaftsrechts und die darin vorgesehenen Rahmenbedingungen für den schnellen Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland. Der Aufbau eines bundesweiten Wasserstoffnetzes sei von strategischer Bedeutung und eine der entscheidenden Voraussetzungen für eine erfolgreiche Dekarbonisierung der Industrie und der Energiewirtschaft in Deutschland, heißt es darin. Der Bundesrat bitte die Bundesregierung, beim Aufbau einer geeigneten Wasserstoffinfrastruktur und eines Wasserstoff-Kernnetzes bis zum Jahr 2032 die regionalen Besonderheiten und Herausforderungen in den einzelnen Ländern und Regionen mit zu berücksichtigen. Eine enge Einbindung der Länder in die weiteren Entscheidungs- und Kommunikationsprozesse sei unerlässlich. Weiter führt der Bundesrat aus, der aus den Vorgaben des Bundes-Klimaschutzgesetzes notwendige Kohleausstieg in Deutschland werde nur gelingen, wenn kurzfristig auch genügend gesicherte, flexibel einsetzbare Kraftwerkskapazität neu entstehe. „Hier sind H2-ready-Gaskraftwerke und H2-Speicherkraftwerke an bisherigen Kraftwerksstandorten, die durch vorhandene Stromnetzanbindung und überschaubare Genehmigungsanforderungen eine Chance für schnellen Kapazitätsaufbau böten, ein entscheidender Beitrag zur Versorgungssicherheit.“ Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darum, dass H2-ready-Gaskraftwerke, die sich in der Planung befinden oder für die eine Genehmigung beantragt wurde, bei der Entwicklung eines Wasserstoff-Kernnetzes ebenso berücksichtigt werden. Wenn noch keine leitungsgebundene Infrastruktur vorhanden sei, die von Erdgas auf Wasserstoff umgestellt werden könne, müsse der Bau von neuen Leitungsinfrastrukturen möglich sein. Der Neubau von Leitungsinfrastrukturen sei auf solche Standorte zu fokussieren.
In ihrer Gegenäußerung dankt die Bundesregierung dem Bundesrat für die Anmerkungen zum Gesetzentwurf allgemein betreffend das Wasserstoff-Kernnetz.Sie betont, dass die Länder nach dem Gesetzentwurf durch die Bundesnetzagentur Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen werden und unterstreicht, dass H2-ready-Gaskraftwerke, die sich in der Planung befinden und die übrigen Voraussetzungen erfüllen, als Anschlusspunkte bereits durch den Gesetzentwurf erfasst seien.