Haushalt 2024: Justizetat soll leicht steigen
Berlin: (hib/SCR) Der Etat des Bundesministeriums der Justiz soll laut Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 (20/7800, Einzelplan 07) im kommenden Jahr leicht steigen. Für 2024 sind danach Ausgaben in Höhe von 1,03 Milliarden Euro vorgesehen nach 1,01 Milliarden Euro in diesem Jahr. Die Einnahmen, die überwiegend auf das zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehörende Deutsche Patent- und Markenamt entfallen, sollen bei 666,08 Millionen Euro liegen und damit um 25,8 Millionen Euro höher ausfallen als in diesem Jahr. Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sollen Mittel in Höhe von 5,9 Millionen Euro ausgebracht werden. Der Etat des Hauses von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) soll am Donnerstag, 7. September 2023, erstmalig im Bundestag beraten werden.
Gekürzt wird bei den im Kapitel „Sonstige Bewilligungen“ (0610) etatisierten Zuschüssen und Zuwendungen. Sie sollen mit 26,13 Millionen Euro um 4,4 Millionen Euro geringer ausfallen als in diesem Jahr. Mit 264.000 Euro sind 2,21 Millionen Euro weniger für „Zuschüsse für überregionale Förderungsmaßnahmen“ eingeplant. Mit 1,12 Millionen Euro (2023: 3,22 Millionen Euro) sollen auch die „Zuschüsse zur Förderung justizspezifischer und rechtspolitischer Vorhaben“ deutlich geringer ausfallen. Wie im laufenden Jahr sind 50 Millionen Euro für „Maßnahmen der Digitalisierungsinitiativen für die Justiz“ im Haushalt gesperrt eingestellt. Für die Aufhebung der Sperre ist eine Einwilligung des Haushaltsausschusses notwendig.
35 Millionen Euro sind im Kapitel 0710 (Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben) für „Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen das EU-Recht“ eingeplant. Laut Erläuterungen im Entwurf ist die Nichtumsetzung der Whistleblower-Richtlinie der Grund dafür. Die Ausgaben des Ministeriums selbst sollen mit 113,46 Millionen Euro um 10,47 Millionen Euro geringer ausfallen als in diesem Jahr.
Für das Bundesamt für Justiz (Kapitel 0718) sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 99,39 Millionen Euro vorgesehen, 417.000 Euro weniger als im laufenden Jahr. Die Einnahmen sollen bei 154,21 Millionen Euro liegen und damit 15 Millionen Euro höher liegen als 2023.
Die Ausgaben für das Deutsche Patent- und Markenamt (Kapitel 0719) sollen 2014 bei 252,82 Millionen Euro liegen und damit geringfügig über dem Ansatz für 2023. Die Einnahmen sollen mit 472,39 Millionen Euro um 15 Millionen Euro über dem Soll-Ansatz für das laufende Jahr liegen.
Deutlich geringer fällt laut Regierungsentwurf der Ausgabeansatz des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (Kapitel 0714) aus. Nach 65,38 Millionen Euro in 2023 sind im kommenden Jahr 58,24 Millionen Euro veranschlagt. Grund hierfür sind nach dem Entwurf unter anderem deutlich geringer ausfallende Verwaltungskostenerstattungen an die Länder.
Kaum Veränderungen gibt es bei den Ausgaben des Bundesgerichtshofes (Kapitel 0713), die 2024 54,86 Millionen Euro betragen sollen (+ 100.000 Euro), und beim Bundesverwaltungsgericht (Kapitel 0715) mit geplanten Ausgaben in Höhe von 25,04 Millionen Euro (+ 300.000 Euro). Der Ausgabeansatz für den Bundesfinanzhof (Kapitel 0716) soll aufgrund steigender Personalausgaben um 1,2 Millionen Euro auf 19,92 Millionen Euro steigen. Ebenfalls steigende Personalausgaben begründen im Wesentlichen den Anstieg der Ausgaben des Bundespatentgerichtes, für das 2024 15,98 Millionen Euro (+ 700.000 Euro) etatisiert sind.