Nichtdeutsche Tatverdächtige bei „Gruppenvergewaltigungen“
Berlin: (hib/STO) Mögliche Erklärungsansätze für den erhöhten Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger im Vergleich zu deutschen Tatverdächtigen in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) im Deliktsfeld „Gruppenvergewaltigungen“ sind Thema der Antwort der Bundesregierung (20/7692) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/7452). Darin verweist die Bundesregierung auf den 2019 vom Bundeskriminalamt veröffentlichten Forschungsbericht „Gemeinschaftlich begangene Vergewaltigungen“, der auf Seite 18 solche Erklärungsansätze enthalte.
Danach ist wichtig, zu bedenken, dass die polizeilich ermittelten Tatverdächtigen nicht repräsentativ sind. Bei Sexualdelikten sei tatsächlich von einem sehr hohen Dunkelfeld auszugehen. „Es ist daher möglich, dass ausländische Tatverdächtige sich in der PKS deswegen besonders häufig finden, weil sie beispielsweise wesentlich wahrscheinlicher angezeigt werden“, heißt es in dem Bericht weiter.
„Selbst wenn tatsächlich die Täter beziehungsweise Täterinnen gemeinschaftlich begangener Vergewaltigungen besonders häufig keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, darf dies nicht damit gleichgesetzt werden, dass die Herkunft die Tat begründet“, zitiert die Bundesregierung ferner aus dem Bericht. Danach ist der Anteil der Jugendlichen und Heranwachsenden an den in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern höher als in der deutschen Bevölkerung. Das gleiche gelte für den Anteil derer, die prekären wirtschaftlichen Bedingungen ausgesetzt sind. Beides führt dem Bericht zufolge „herkunftsunabhängig zu einer höheren Wahrscheinlichkeit, straffällig zu werden, und kann dementsprechend eine höhere statistische Delinquenzbelastung unter Ausländerinnen und Ausländern erklären“.