Linke gegen einheitliches Personenkennzeichen
Berlin: (hib/STO) „Registermodernisierung ohne einheitliches Personenkennzeichen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (20/7567), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, „mit dem die Registermodernisierung ohne die Einführung oder Verwendung eines einheitlichen Personenkennzeichens als Ordnungsmerkmal erfolgt“.
Wie die Fraktion in der Vorlage darlegt, sieht das im April 2021 verkündete Gesetz „zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze“ im Kern die Ausweitung der Steuer-ID „zu einem registerübergreifenden, veränderungsfesten Ordnungsmerkmal für zunächst 51 Register sowohl des Bundes als auch der Länder vor“. Die Daten in den einzelnen Registern sollten dabei in Verwaltungsprozessen eindeutig einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet werden können.
„Somit würde beispielsweise die Steuer-ID auch im Passregister hinterlegt“, schreiben die Abgeordneten weiter. Der hierzu entscheidende Artikel 1 des „Registermodernisierungsgesetzes“ trete jedoch erst in Kraft, nachdem das Bundesinnenministerium „im Bundesgesetzblatt bekannt gibt, dass die technischen Voraussetzungen für den Betrieb nach dem Identifikationsnummerngesetz gegeben sind“. Dies sei bisher nicht erfolgt, sodass die praktische Einführung des einheitlichen Personenkennzeichens mangels einer gesetzlichen Grundlage bisher auch nicht begonnen worden sei.
Dem Antrag zufolge soll davon abgesehen werden, diesen Artikel 1 in Kraft treten zu lassen. Zur Begründung führt die Fraktion aus, dass einheitliche Personenkennzeichen in Deutschland mehrfach missbraucht worden seien. Beispielsweise habe die „Reichpersonalnummernkartei zur Heranziehung der Bevölkerung zum Kriegsdienst in der Zeit des nationalsozialistischen Deutschlands“ gedient und das Personenkennzeichen in der DDR die Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit erleichtert. Um den möglichen Missbrauch eines einheitlichen Personenkennzeichens zu verhindern, dürfe man kein solches Personenkennzeichen einführen.