Prüfbericht zu deutschen Treibhausgasemissionen 2022
Berlin: (hib/MIS) Das Emissionsgeschehen im Jahr 2022 war stark von der Energiepreiskrise geprägt. Nach einer Überschlagsrechnung hätten die Emissionen um rund neun Megatonnen CO2-Äquivalente höher gelegen, wenn das Wachstum der Wirtschaftsleistung nicht in Folge des Krieges in der Ukraine geringer als erwartet ausgefallen wäre. Das geht aus der Unterrichtung (20/6900) durch den Expertenrat für Klimafragen zum „Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2022 - Prüfung und Bewertung der Emissionsdaten Bundesregierung“ hervor.
Insbesondere sei die deutliche Zielunterschreitung im Industriesektor im Jahr 2022 im Wesentlichen auf energiepreisbedingte Produktionsrückgänge in der energieintensiven Industrie zurückzuführen und könnte daher von temporärer Natur sein. Dies werde dadurch untermauert, dass letztes Jahr mit dem Wissen von heute und den aktualisierten Daten aus dem Inventarbericht auch für den Sektor Industrie ein Sofortprogramm notwendig gewesen wäre. Die Energiewirtschaft habe zwar das Sektorziel knapp unterschritten, gegenüber dem Vorjahr seien die THG-Emissionen allerdings in diesem Sektor um 10,7 Megatonnen CO2-Äquivalente gestiegen. Zudem wäre die Verfehlung des Sektorziels im Gebäudesektor ohne verschiedene für die Emissionsentwicklung günstige Effekte wie die milde Witterung und Einsparungen durch geändertes Heizverhalten noch deutlich größer ausgefallen. Im Verkehrssektor sei die notwendige Trendwende weiterhin nicht zu beobachten, die Emissionsentwicklung bleibe auf gleichbleibend hohem Niveau. Auch sei der Rückbau des fossilen Kapitalstocks und der Aufbau von nicht-fossilen Alternativen im Jahr 2022 deutlich langsamer verlaufen als in den Zielen der Bundesregierung oder den Klimaneutralitätsszenarien anvisiert.
Insgesamt empfiehlt der Expertenrat dem Gesetzgeber, die vorgeschlagenen Änderungen des Klimaschutzgesetzes sehr sorgfältig auf Vor- und Nachteile zu prüfen. Nachdrücklich plädiert der Expertenrat für eine Weiterverfolgung eines Budgetansatzes und eine klare Umsetzung im Kontext der geplanten Novelle. Zudem weist der Expertenrat auf die tendenzielle Schwächung der Ressortverantwortung hin und liefert eine kritische Einordnung der veränderten Steuerungslogik. Eine abschließende Beurteilung der Überlegungen des Koalitionsausschusses sei allerdings aufgrund noch offener Fragen zur Ausgestaltung nur auf Basis der konkreten Ausformulierungen des Gesetzestextes möglich.