Linke pocht auf Erhalt des individuellen Rechts auf Asyl
Berlin: (hib/STO) „Genfer Flüchtlingskonvention verteidigen - Asylrecht in der Europäischen Union sichern“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (20/6902), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, sich in den Verhandlungen auf EU-Ebene zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) für den Erhalt und die Stärkung des individuellen Rechts auf Asyl einzusetzen und „insbesondere verpflichtenden Grenzverfahren und der Ausweitung sicherer Dritt- und Herkunftsstaaten-Regelungen klar zu widersprechen“.
In der Vorlage führt die Fraktion aus, dass Ende April dieses Jahres eine „geeinte Positionierung der Bundesregierung zur GEAS-Reform“ bekannt geworden sei. Die Bundesregierung unterstütze Pläne der EU-Kommission zur Einführung verpflichtender Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen. Das werde „zur massenhaften (faktischen) Inhaftierung von Schutzsuchenden führen“. Asylsuchende sollten für die Dauer der Verfahren an den Grenzen rechtlich als noch nicht eingereist gelten. Um diese „Fiktion der Nicht-Einreise“ durchsetzen zu können, müssten die Betroffenen interniert werden, wie es derzeit in den geschlossenen Auffanglagern auf den griechischen Ägäis-Inseln geschehe.
Außerdem befürworte die Bundesregierung Pläne der EU-Kommission „für eine stark ausgeweitete Drittstaatenregelung“, schreibt die Fraktion weiter. Asylsuchende „könnten dann pauschal auf vermeintlich sichere Drittstaaten verwiesen werden, ohne dass ihre Schutzbedürftigkeit inhaltlich geprüft wird“.