Keine grundlegende Reform des Unterhaltsvorschusses geplant
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung plant nach eigenen Angaben derzeit keine grundlegende Reform des Unterhaltsvorschusses. Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes könnten sich jedoch im Zuge der geplanten Einführung einer Kindergrundsicherung ergeben, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/6798) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/6604) weiter.
Wie sie darin erläutert, ist der Unterhaltsvorschuss die seit mehr als 40 Jahren „breit bekannte und niedrigschwellig zugängliche Leistung für Kinder Alleinerziehender, die keinen beziehungsweise keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten“. Mit dem Unterhaltsvorschuss wird danach das sächliche Existenzminimum der Kinder gesichert und die Doppelbelastung der alleinerziehenden Elternteile aus ganz überwiegender Betreuung und dem Aufkommen für den Unterhalt des Kindes abgemildert.
Im Jahr 2017 sei der Unterhaltsvorschuss durch den Wegfall der Höchstbezugsdauer und die Bezugsmöglichkeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres „erheblich ausgebaut“ worden, führt die Bundesregierung ferner aus. Die Zahl der unterstützten Kinder habe sich dadurch von 414.004 am 30. Juni 2017 auf rund 825.000 am 31. Dezember 2022 erhöht.