Gesetz soll Sektoruntersuchungen wirksamer machen
Berlin: (hib/EMU) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/6824) zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze vorgelegt. Damit soll die Wirksamkeit von Sektoruntersuchungen im Kartellrecht erhöht werden. So sollen die Verfahren demnächst schneller ablaufen und das Bundeskartellamt die Befugnis erhalten, im Anschluss an eine Sektoruntersuchung eine „erhebliche und fortwährende Störung des Wettbewerbs festzustellen und auf dieser Grundlage verhaltensbezogene und strukturelle Abhilfemaßnahmen anzuordnen“. Bislang enden Sektoruntersuchungen in der Regel nur mit einem Bericht der Kartellbehörde, schreibt die Bundesregierung im Entwurf; die Ergreifung von Abhilfemaßnahmen sei nicht vorgesehen.
Mit der Gesetzesänderung soll zudem unter anderem die Anwendbarkeit der kartellbehördlichen Vorteilsabschöpfung für die Kartellbehörden vereinfacht werden. Dann können Kartellbehörden wirtschaftliche Vorteile, die durch Kartellrechtsverstöße erlangt wurden, leichter abschöpfen. So bleiben Vorteile, die durch Verstöße gegen das Kartellrecht entstanden sind, nicht bei den Unternehmen, die die Verstöße begangen haben.
Nach Angaben der Bundesregierung ist mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung mit einem „erheblichen“ jährlichen Erfüllungsaufwand beim Bundeskartellamt zu rechnen, in der Summe voraussichtlich circa 1,97 Millionen Euro. Der Mehrbedarf an Personal- und Sachmitteln soll finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 09 ausgeglichen werden, heißt es im Gesetzentwurf.
Der Bundesrat will gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen erheben. Der Entwurf soll am Freitagnachmittag erstmals im Plenum beraten und an den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen werden.