Bundesregierung kritisiert Anti-LGBT-Gesetz in Uganda
Berlin: (hib/SAS) Auf die Verabschiedung des Anti-LGBT-Gesetzes durch das ugandische Parlament Anfang Mai hat die Bundesregierung mit deutlicher Kritik reagiert. Die Entwicklung sei äußerst besorgniserregend, sagte eine Vertreterin am Mittwoch im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, gerade weil es auch in anderen afrikanischen Staaten wie Ghana oder Kenia ähnliche Gesetzesvorhaben gebe.
Bereits im März hatte das Parlament in der Hauptstadt Kampala das seit Kolonialzeiten bestehende Verbot homosexueller Handlungen verschärft und die Gesetzgebung ausgeweitet. Nach internationaler Kritik habe Ugandas Präsident Yoweri Museveni zwar eine Überarbeitung gefordert, doch auch in der leicht überarbeiteten zweiten Fassung sehe das Gesetz hohe Strafen vor, so die Außenamts-Vertreterin. Noch immer drohten jedem, der sich an sexuellen Handlungen beteilige oder diese auch nur unterstütze, langjährige Haftstrafen, berichtete die Außenamts-Vertreterin. Bei Wiederholung könne auch die Todesstrafe verhängt werden.
Der Präsident müsse nun binnen 30 Tagen über das Gesetz entscheiden: Er könne es entweder unterschreiben, ablehnen oder zur erneuten Überarbeitung an das Parlament zurückgeben, erklärte die Regierungsmitarbeiterin. Da es aber in der Bevölkerung eine breite Unterstützung für das Gesetz gebe, sei eine Unterzeichnung wahrscheinlich. Allerdings bestehe die Möglichkeit, dass die Gesetzesnovelle vor dem Verfassungsgericht verhandelt und wie bei einem früheren Anlauf 2014 gekippt werde. Ein Abgeordneter habe schon eine Verfassungsklage angekündigt.
Nachdem die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Luise Amtsberg (Bündnis 90/Die Grünen), im März den ugandischen Präsidenten öffentlich aufgefordert hatte, auf das Gesetz zu verzichten, „das Homosexualität mit drakonischen Strafen“ belege, setze die Bundesregierung derzeit vor allem auf stille Diplomatie, sagte die Außenamts-Vertreterin. So führe sie sowohl Gespräche mit Parlamentariern als auch mit Mitgliedern der Regierung, zuletzt etwa dem ugandischen Außenminister, um hinter den Kulissen auf Änderungen hinzuwirken. Auf öffentlichkeitswirksamen Druck werde aber vorerst auf Wunsch der betroffenen Gruppen verzichtet, erklärte die Regierungsvertreterin. Es bestehe die Befürchtung, eine in Uganda verbreitete Meinung zu unterstützen, wonach der Westen Afrika LGBT-Rechte aufzwinge.
Die AfD warnte vor solcher Propaganda. Als einen Grund für die auch in anderen afrikanischen Staaten zunehmende antihomosexuelle Stimmung machte sie den Einfluss muslimischer Ländern aus. Abgeordnete der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke verwiesen dagegen auf den seit Jahren bestehenden Einfluss US-amerikanischer evangelikaler Organisationen, die auch mit finanziellen Mitteln Homophobie in Uganda schürten.
Die Vertreterin des Auswärtigen Amtes kündigte an, die Bundesregierung werde als Reaktion auf das Gesetz ihre Förderung von Nichtregierungsorganisationen in Uganda im LGBT-Bereich ausbauen und Schutzprogramme anbieten. Für die Vergabe humanitärer Visa für ugandische LGBT-Aktivisten, wie sie ein SPD-Abgeordneter thematisierte, sei es aber noch zu früh, so die Regierungsvertreterin.
Auch wirtschaftliche Sanktionen, wie sie die USA androhen, und die Einstellung der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) seien bislang nicht geplant. Die Folgen könnten schließlich gerade die Menschen treffen, die man eigentlich schützen wolle, gab die Außenamtsvertreterin auf Nachfragen der Abgeordneten zu bedenken. Vertreter von Unionsfraktion und FDP-Fraktion hatten für mehr öffentlichen Druck plädiert und daran erinnert, dass 2014 die Androhung von US-Sanktionen und der Stopp von Weltbank-Krediten in Uganda nicht wirkungslos geblieben seien.
Konsequenzen im Bereich der EZ wollte die Regierungsvertreterin zwar nicht ausschließen, doch stellte sie in Frage, wie wirksam die Androhung, Entwicklungszusammenarbeit und Kooperationen einzustellen, zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei. Uganda erweise sich als ein wichtiger Partner im Bereich Migration und nehme viele Flüchtlinge aus dem Ostkongo und dem Südsudan auf.