Ungleichbehandlung zwischen Schienen- und Straßenprojekten
Berlin: (hib/HAU) Die im Koalitionsausschuss verabredete Beschleunigung einer begrenzten Zahl von besonders wichtigen Straßenverkehrsprojekten thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/6663). Für die Straße gelte dies dabei ausschließlich für Projekte im Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2030) mit der Kennzeichnung FD-E und VB-E (Engpassbeseitigungen), schreibt die Fraktion. Für Schienenprojekte gelte hingegen die Einschränkung auf Engpässe nicht. Hier solle für alle Projekte, die als Vordringlicher Bedarf (VB) oder als Fest Disponiert (FD) eingestuft sind, ein überragendes öffentliches Interesse festgestellt werden, heißt es in der Vorlage.
Die Abgeordneten wollen nun von der Bundesregierung wissen, aus welchen Gründen eine Ungleichbehandlung zwischen Schienen- und Straßenprojekten stattfindet. Gefragt wird auch, ob es nach Ansicht der Bundesregierung rechtlich notwendig ist, die Zustimmung von Ländern und Kommunen einzuholen, „bevor man die Feststellung trifft, dass ein Projekt ein überragendes öffentliches Interesse vorweist“.