26.04.2023 Digitales — Ausschuss — hib 312/2023

Unions-Antrag zu Breitbandförderung abgelehnt

Berlin: (hib/LBR) Der Ausschuss für Digitales hat am Mittwochnachmittag in öffentlicher Sitzung einen Antrag der Unionsfraktion (20/4877) abgelehnt, in dem gefordert wird, den „Antragsstopp bei der Breitbandförderung“ zu beenden. Mit der zum 3. April 2023 in Kraft getretenen Gigabitförderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) sei der Antrag bereits „erledigt durch Regierungshandeln“, hieß es von Abgeordneten der Koalitionsfraktionen. Während die Antragssteller für die Vorlage stimmten, lehnten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD diese ab. Die Linksfraktion enthielt sich.

Eine Vertreterin aus dem Bundesdigital- und verkehrsministerium (BMDV berichtete dem Ausschuss, es sei zu erwarten, dass es eine Weile dauere, bis die ersten Anträge eingingen, einige Länder meldeten zurück, dass sie die Richtlinien in den Bundesländern nachziehen müssten. Die Neuausrichtung habe zu keiner Verzögerung des Netzausbaus geführt und werde es auch nicht, betonte sie. Man sorge nun dafür, dass der Ausbau effizienter stattfinde und die begrenzten Mittel dort wirken könnten, wo der Nachholbedarf am größten sei.

In der neuen Förderrichtlinie sei die Möglichkeit vorgesehen, die Förderung auf sogenannte „dunkelgraue Flecken“, also Anschlüsse mit einer Downloadgeschwindigkeiten von mehr als 100 Mbit/s, auszuweiten. Jeder Förderantrag werde nun anhand bestimmter Kriterien mit einem Punktesystem bewertet, wichtigstes Kriterium sei die Anzahl der weißen Flecken. Zudem habe man das Markterkundungsverfahren flexibilisiert. Neu sei auch eine jährliche Fördermittel-Obergrenze für jedes Bundesland durch die ein erneuter „Run“ auf die Fördertöpfe verhindert werden soll. Die Grenze betrage für alle drei Stadtstaaten 75 Millionen Euro und 100 Millionen Euro für die Flächenländer, erläuterte die Ministeriumsvertreterin.

In ihrem Antrag hatte die Union die Bundesregierung im Dezember 2022 aufgefordert, unverzüglich eine neue Breitband-Förderrichtlinie auszuarbeiten sowie mitzuteilen, wann diese in Kraft trete und wann neue Anträge gestellt werden können. Von Unions-Seite hieß es im Ausschuss, dass der Antrag zu einem „Zeitpunkt großer Verunsicherung“ gestellt worden sei. Abgeordnete der Regierungskoalition betonten, dass es sich um keinen Förderstopp gehandelt habe und der Mittelaufbrauch ein Spiegelbild des erfolgreichen Programmes sei. Begrüßt wurde, dass den Kommunen durch die nochmals durchzuführenden Markterkundungsverfahren kein finanzieller Schaden entstanden sei.

Die Aufzeichnung der Ausschusssitzung ab Donnerstag 14 Uhr in der Mediathek des Deutschen Bundestages unter: https://www.bundestag.de/mediathek

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