AfD-Antrag zu Schutz „vor unregulierter Massenmigration“
Berlin: (hib/STO) Ein „Elf-Punkte-Plan zum Schutz der Grenzen und vor unregulierter Massenmigration“ ist Thema eines Antrags der AfD-Fraktion (20/6485), der am Mittwoch erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, zur Verhinderung illegaler Grenzübertritte nach Deutschland „sofortige temporäre stationäre Grenzkontrollen zur durchgehenden Sicherung der Landgrenzen“ einzuführen und „Gewahrsamszentren unmittelbar an den Grenzen zur Sicherung sofortiger aufenthaltsbeendender Maßnahmen im Falle von unzulässigen Schutzanträgen einzurichten“.
Ebenso soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge die Einrichtung eines Programms prüfen, durch das in Deutschland ankommende Asylbewerber zur Prüfung ihrer Asylanträge in ein Drittland überstellt werden können. Ferner wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, „mit EU-Mitgliedstaaten, durch die bekannte Flüchtlingsrouten führen, auf bilateraler Ebene umgehend weitere Vereinbarungen zur Unterstützung und Überwachung von Grenzen zu treffen und dafür finanzielle Mittel und bei Bedarf Personal für einen robusteren Grenzschutz bereitzustellen“.
Zudem soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion ein „strenges Sachleistungsprinzip für Asylbewerber“ umsetzen sowie die Rückführung von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern „in Verbindung mit der zeitnahen Prüfung der Förderungsmöglichkeit des Ausbaus von Abschiebehaftplätzen“ forcieren. Zugleich plädieren die Abgeordneten dafür, zeitnah den Personal- und Sachhaushalt der Bundespolizei um mindestens 4.000 zusätzliche Planstellen und zusätzliche 500 Millionen Euro zu erhöhen.
Darüber hinaus fordert die Fraktion von der Bundesregierung, eine Erweiterung des Paragrafen 71 des Aufenthaltsgesetzes um eine Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen für aufgegriffene Personen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei im Inland anzustrengen. Daneben soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge „soweit noch nicht vorhanden, mit allen grenznahen Bundesländern Vereinbarungen im Sinne von Paragraf 2 Absatz 1 Bundespolizeigesetz“ treffen, damit diese Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes mit eigenen Kräften zur Lagebewältigung wahrnehmen können.
Des Weiteren macht sich die Fraktion dafür stark, die Bekämpfung illegaler Migration und den Schutz deutscher Grenzen „unter die Federführung des Bundeskanzleramtes zu stellen, um diese Angelegenheit dauerhaft als Chefsache zu behandeln“. Auch dringt sie darauf, dass der Innenausschuss des Bundestages von der Bundesregierung „zeitnah, dauerhaft, schriftlich und vor allem proaktiv“ über lagerelevante Ereignisse zum Migrationsgeschehen an deutschen Grenzen oder mit einem Bezug zu Deutschland informiert wird.