Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung (20/6435) vorgelegt, der unter anderem eine schnellere Entfernung von Extremisten aus dem Dienst ermöglichen soll. Ziel ist es der Begründung zufolge, durch eine rasche und effektive Ahndung von Dienstvergehen das Ansehen des öffentlichen Dienstes und das Vertrauen in die Integrität der Verwaltung zu stärken.
Wie die Bundesregierung darlegt, können bis zum rechtskräftigen Abschluss eines auf die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gerichteten Disziplinarverfahrens in der Praxis derzeit mehrere Jahre vergehen. Im geltenden Disziplinarklagesystem dauerten Verfahren im Durchschnitt knapp vier Jahre. Dies sei insbesondere bei Personen, die die Bundesrepublik und ihre freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen, nicht hinzunehmen, auch weil die Betroffenen während des gesamten Disziplinarverfahrens weiterhin einen beträchtlichen Teil ihrer Bezüge erhalten.
Durch die vorgesehene Änderung des Bundesdisziplinargesetzes soll das „langwierige Verfahren der Disziplinarklage durch umfassende Disziplinarbefugnisse der Disziplinarbehörden“ abgelöst werden. „Statt Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht erheben zu müssen, sollen die Disziplinarbehörden künftig sämtliche Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Zurückstufung, der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und der Aberkennung des Ruhegehalts, durch Disziplinarverfügung aussprechen“, heißt es in der Vorlage weiter. Durch die Vorverlagerung des Ausspruchs auch dieser statusrelevanten Disziplinarmaßnahmen auf die behördliche Ebene sei ein schnellerer Abschluss des Verfahrens möglich. Effektiver Rechtsschutz werde durch die Möglichkeit der nachgelagerten gerichtlichen Vollkontrolle der Disziplinarverfügung durch die Verwaltungsgerichte sichergestellt.
Zudem zielt der Gesetzentwurf darauf ab, „finanzielle Fehlanreize des geltenden Disziplinarklagesystems“ zu korrigieren. Bisher verbleiben Beamten die bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entfernungsentscheidung gezahlten Bezüge, wie die Bundesregierung ausführt. Für Beamte könne es daher von Interesse sein, den Abschluss des gerichtlichen Disziplinarverfahrens hinauszuzögern, um möglichst lange weiterhin Bezüge zu erhalten. Um diesen Fehlanreizen auch im Interesse einer Verfahrensbeschleunigung zu begegnen, sollen Beamte, die wegen eines Verstoßes gegen ihre Verfassungstreuepflicht aus dem Beamtenverhältnis entfernt wurden, laut Vorlage die bis zur Bestandskraft fortgezahlten Bezüge zurückerstatten müssen.