Ausschuss stimmt für staatliches Tierhaltungslabel
Berlin: (hib/NKI) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat den Weg für den ersten Schritt einer staatlichen Tierhaltungskennzeichnung frei gemacht. Am Mittwochmorgen verabschiedeten die Abgeordneten den Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/4822) mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie der Fraktion Die Linke in geänderter Fassung.
Nach jahrelanger Debatte soll es nun ein verbindliches Sigel für unverarbeitetes Schweinefleisch geben, so dass der Verbraucher an der Ladentheke feststellen kann, wie das Tier gehalten wurde. Das Fleisch soll mit den fünf Haltungsstufen Stall, Stall und Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio ausgewiesen werden. „Die Einführung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes soll mit einer umfassenden Informationskampagne begleitet werden“, heißt es in dem Entschließungsantrag der Ampel-Fraktionen.
Zudem soll es ein Maßnahmenpaket aus Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und baurechtlichen Anpassungen geben. Für ein Bundesprogramm zum Umbau der Tierställe ist bisher bereits eine Summe von einer Milliarde Euro, auf vier Jahre verteilt, vorgesehen. Die Kennzeichnung von frischem Schweinefleisch stelle den Anfang dar, bereits nach der Sommerpause 2023 soll es eine Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes geben, mit der dieses auf andere Fleischarten ausgeweitet und auch die Außer-Haus-Verpflegung und Gastronomie einbezogen wird. Auf europäischer Ebene will sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die EU-Kommission eine Ausweitung einer EU-weiten Herkunftskennzeichnung für tierische Produkte vor den EU-Wahlen 2024 einbringt.
In der Ausschusssitzung werteten die Regierungsfraktionen den Start des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes als guten ersten Schritt, dem allerdings noch weitere folgen sollten.
Die Redner der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen verwiesen auf die jahrzehntelangen Debatten, die es um die Themen Tierschutz und Verbraucherrechte gegeben habe: Das vorliegende Gesetz sei eine Neuausrichtung für fairen Wettbewerb. Die Tierhalter könnten nun entscheiden, ob sie ihre Ware mit dem neuen Label vermarkten. Zudem sei darauf hinzuweisen, dass es im Herbst 2023 weitergehe und Schritt für Schritt auch andere Fleischsorten mit aufgenommen würden.
Dem schlossen sich die Vertreter der SPD-Fraktion an und verwiesen auf die hohe Praxistauglichkeit, die das Gesetz habe, weil beim Zustandekommen sämtliche Akteure mit einbezogen worden seien. Ein staatliches Label habe für die Verbraucher habe den Vorteil, dass transparent werde, woher das Fleisch stamme. Der Handel habe bereits angekündigt, eine Werbekampagne für das Label starten zu wollen.
Die FDP-Fraktion machte deutlich, dass es sich bei dem nun vorliegenden Gesetz um ein Angebot handle, das von den landwirtschaftlichen Betrieben angenommen werden könne. Wichtig sei nun allerdings auch, das Baurecht anzupassen, so dass den Unternehmen auch von dieser Seite Angebote gemacht würden.
Die Opposition kritisierte das Gesetz. Von Seiten der CDU/CSU-Fraktion kam der Hinweis, dass es mit der Initiative Tierwohl (ITW) bereits ein Label gebe. Bereits heute erhielten Verbraucher an der Supermarkttheke Auskunft, wie die Tiere gehalten wurden. Allerdings habe diese Kennzeichnung nicht dazu beigetragen, dass sich das Konsumverhalten beim Fleischkauf grundlegend verändere. Die finanziellen Zusagen zum Umbau der Ställe seien mit 150 Millionen Euro pro Jahr viel zu gering.
Die Fraktion der AfD warnte vor einem weiteren Verlust von Betrieben der Schweinehaltung in Deutschland. In den vergangenen Jahren sei die Zahl der Unternehmen immer weiter gesunken, im Jahr 2022 um minus zehn Prozent. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz baue weitere Hürden für heimische Landwirte auf. Das Ergebnis würden weiter steigende Fleischimporte sein, das sei ein Nachteil für die Tiere und für den Verbraucher.
Die Fraktion Die Linke sprach von einem Ergebnis, das enttäusche. So seien beispielsweise die Platzvorgaben für Schweine von einem Plus von 20 Prozent auf nun nur noch 12,5 Prozent mehr Platz reduziert worden. Die Bio-Stufe sei ohne konkrete Haltungsform angegeben, so dass auch weiterhin Betonböden zur Nutzung kommen könnten. Zudem fehle ein verbindlicher Zeitplan, wann das Gesetz eingeführt und weiterentwickelt werden solle.