Linke will inklusiven Arbeitsmarkt stärken
Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Die Linke fordert „mehr Schritte hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt“. In einem Antrag (20/5820) bezieht sich die Fraktion auf einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur „Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ (20/5664). Dieser enthalte zwar einige Regelungen, „die Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt erwarten lassen“. Zu wichtigen Aspekten zur Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes enthalte der Gesetzentwurf allerdings keine ausreichenden Regelungen. So würden beispielsweise arbeitslose Menschen mit Behinderung „völlig vergessen“. In diesem Zusammenhang schlägt die Fraktion unter anderem spezielle Fördermaßnahmen insbesondere für langzeitarbeitslose Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen vor.
Kritisch sehen die Abgeordneten unter anderem zudem, dass die bisher bestehenden drei Staffeln der Ausgleichsabgabe gar nicht erhöht werden sollen. „Dies ist angesichts der dauerhaft höheren Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend und verfehlt eine stärkere Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“, heißt es in dem Antrag. Die geplante Abschaffung der Bußgeldregelung sende ferner das „vollständig falsche Signal“ an Betriebe, die überhaupt keine Menschen mit Behinderung beschäftigen. Aus Sicht der Fraktion sollte der gegenläufige Weg eingeschlagen werden: Die Bußgeldregelung für Verstöße gegen die Beschäftigungspflicht solle erhalten bleiben. Zudem dürfe die Ausgleichsabgabe nicht länger als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar sein, fordern die Abgeordneten.