Ukrainische Geflüchtete mit Pflegebedürftigkeit
Berlin: (hib/CHE) Seit Mai 2022 sind über die Bundeskontaktstelle (BKS) insgesamt 215 ukrainische Flüchtlinge mit Behinderung oder besonderer Pflegebedürftigkeit mit Hilfe des Deutschen Roten Kreuzes bundesweit vermittelt worden. Eine Unterscheidung zwischen ukrainischen Staatsangehörigen und weiteren Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine findet dabei nicht statt, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/4642) auf eine Kleine Anfrage (20/4388) der Fraktion Die Linke. Den Regierungsangaben zufolge waren darunter 130 Personen mit Pflegebedarf, 49 Personen mit Eingliederungshilfebedarf, 29 Begleitpersonen und sieben Kinder. Die Erfahrungen der vergangenen Monate hätten gezeigt, dass es bei vielen der bisher an die BKS gerichteten 1.328 Unterbringungsanfragen (Stand: 14. November 2022) bei einem Erstkontakt geblieben sei. Oftmals sei die ursprüngliche Unterbringungsanfrage durch die Hilfesuchenden nicht weiterverfolgt worden. Aufgrund begrenzter Kapazitäten sei eine Aufschlüsselung bezüglich der Unterbringung von Personen mit Pflege- beziehungsweise Eingliederungshilfebedarf nach Bundesland bisher nicht durch die BKS erhoben worden, heißt es in der Antwort weiter.
Die freien Kapazitäten in den Bundesländern werden demnach auf Anfrage durch die BKS und in Kenntnis der konkreten Bedarfslage der Hilfesuchenden von den Landeskoordinierungsstellen (LKS) an die BKS gemeldet. Für diese freien Plätze gilt, dass sie oftmals nur für einen kurzen Zeitraum verfügbar sind und bei akutem Bedarf vor Ort anderweitig vergeben werden.