Etat 2023: Befristete Weiterförderung von Sprach-Kitas
Berlin: (hib/VOM) Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) kann 2023 in ihrem Geschäftsbereich mit Ausgaben in Höhe von 13,57 Milliarden Euro rechnen. Der vom Haushaltsausschuss am frühen Freitagmorgen beschlossene Etat für den Einzelplan 17 liegt damit um 688,71 Millionen Euro über dem Ansatz im Regierungsentwurf (12,88 Milliarden Euro) und um 970 Millionen Euro über dem Soll für 2022 (12,6 Milliarden Euro). Die neu ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre liegen mit 1,09 Milliarden Euro rund 282,59 Millionen Euro über dem Regierungsentwurf (802,56 Millionen Euro). Auf der Einnahmenseite sind für 2023 220,05 Millionen Euro veranschlagt wie im Regierungsentwurf und 21 Millionen Euro mehr als 2022 (199,05 Millionen Euro).
Eine wesentliche inhaltliche Änderung im Einzelplan betrifft das Sprach-Kitas-Bundesprogramm, das eigentlich zum Jahresende auslaufen sollte. Für eine befristete Fortführung bis zum 30. Juni 2023 sind nun 138,09 Millionen Euro veranschlagt. Mit der Fortschreibung des Zuschusses soll den Ländern laut Bereinigungsvorlage die Übernahme der Sprach-Kitas bis zur Umsetzung des Kita-Qualitätsgesetzes erleichtert werden.
Die Mittel für Träger und Aufgaben der Familienpolitik erhöhte der Haushaltsausschuss in der Bereinigungssitzung um 1,26 Millionen Euro auf 24,7 Millionen Euro. Auch für die Träger und Aufgaben der freien Jugendhilfe steht nun mehr Geld zur Verfügung, der Ausschuss erhöhte den Ansatz von 229,62 Millionen Euro auf 239,13 Millionen Euro. Beim Bundesprogramm zur Förderung von Innovationen im Hilfesystem zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen und ihren Kinder wurde die Verpflichtungsermächtigung für 2024 auf um zehn Millionen Euro auf 21 Millionen Euro aufgestockt. Die Zuschüsse an Wohlfahrtsverbände und andere zentrale Organisationen für die Beratung und Betreuung von Flüchtlingen und Auswanderern hob der Ausschuss von 7,79 Millionen Euro um 9,7 Millionen Euro auf 17,49 Millionen Euro an. Der Zuschuss an die Stiftung „Frühe Hilfen“ wurde um fünf Millionen Euro auf 56 Millionen Euro erhöht.
Weitere Änderungen in dem Einzelplan gehen auf die von der Bundesregierung geplanten Entlastungen zurück. So sind die Ausgaben für Kindergeld für Anspruchsberechtigte nach Paragraf 1 des Bundeskindergeldgesetzes mit 210 Millionen Euro um 15 Millionen Euro höher veranschlagt als im Regierungsentwurf (Soll 2022: 195 Millionen Euro).
Für den Kinderzuschlag für Anspruchsberechtigte nach Paragraf 6a des Bundeskindergeldgesetzes sollen nunmehr 1,87 Milliarden Euro und damit 400 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf fließen (Soll 2022: 1,37 Milliarden Euro). Aufgrund der Erhöhung des Mindestunterhalts im kommenden Jahr sind die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss zudem mit 1,19 Milliarden Euro um 130 Millionen Euro höher veranschlagt (Soll 2022: 1,02 Milliarden Euro).
Die hib-Meldung zum ersten Beratungsdurchgang im Haushaltsausschuss: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-917246
Insgesamt sieht der Bundeshaushalt für das Jahr 2023 Ausgaben in Höhe von 476,29 Euro vor. Das sind 31,1 Milliarden Euro mehr als von der Bundesregierung ursprünglich geplant (Soll 2022: 495,79 Milliarden). Über den Haushalt für 2023 wird der Bundestag vom 22. November bis 25. November abschließend beraten.