Etat 2023: Aktienrente im Einzelplan 60 veranschlagt
Berlin: (hib/SCR) Die Ausgaben im Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) sollen 2023 nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses bei 42,26 Milliarden Euro liegen. Das sind 6,43 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf (20/3100). Die Einnahmen liegen bei 411,7 Milliarden Euro und damit 1,84 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf. In dem Einzelplan werden die Einnahmen und Ausgaben zusammengefasst, die nicht einem einzelnen Ressort zugeordnet werden können oder den Bund insgesamt betreffen. Einnahmenseitig sind das beispielsweise die Steuereinnahmen, auch die Abführungen an die Europäische Union werden in dem Einzelplan angeführt.
Bei den Steuereinnahmen sind gegenüber dem Regierungsentwurf die jüngsten Ergebnisse der Steuerschätzungen eingearbeitet worden. Bei Lohn-, Einkommens- und Körperschaftssteuer fallen die Einnahmen demnach höher als bisher erwartet aus, bei der Umsatzsteuer deutlich niedriger. Zudem wurden im parlamentarischen Verfahren Mindereinnahmen aufgrund anstehender gesetzlicher Änderungen veranschlagt. So soll der im Bundestag am Donnerstag beschlossene „Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ die Steuereinnahmen um 8,13 Milliarden Euro mindern.
Höher ausfallen sollen die Einnahmen aus den Zuschüssen der Recovery and Resilience Facility der Europäischen Union. Sie liegen mit 10,75 Milliarden Euro um 4,1 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf. Die Anpassung ergibt sich laut Begründung aus den von der EU-Kommission angekündigten Auszahlungstranchen. Einnahmen, die in diesem Jahr erwartet worden waren, sollen nun erst 2023 veranschlagt werden können.
Gestrichen wurden die erwarteten Einnahmen aus dem Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundesbank. Dieses waren im Regierungsentwurf noch mit 2,5 Milliarden Euro veranschlagt worden. Zur Begründung wurde auf die hohe Volatilität an den Finanzmärkten sowie auf das Zinsumfeld verwiesen.
Ausgabenseitig setzt die Koalition in dem Einzelplan die geplante Aktienrente um. Zehn Milliarden Euro sollen als „verzinsliche Darlehen für den Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung“ zur Verfügung gestellt werden, 25 Millionen Euro werden für den Geschäftsbetrieb veranschlagt.
Deutlich höher als im Regierungsentwurf sollen die Ausgaben für die „Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“ ausfallen. Im parlamentarischen Verfahren wurde der Ansatz um 1,5 Milliarden Euro auf 2,2 Milliarden Euro erhöht. Zur Begründung wurde auf eine bedarfsgerechte Unterstützung der Ukraine und weiterer strategischer Partner verwiesen. Zudem fällt die Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Haushaltsjahre mit einer Milliarde Euro nun um 900 Millionen Euro höher aus.
Gegenüber dem Regierungsentwurf deutlich gesenkt wurde der Titel „Globale Mehrausgabe für Kosten im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Pandemie und der Ukraine-Krise“, der nun zwei statt fünf Milliarden Euro beträgt. Als Begründung wurde angeführt, dass Teile davon schon in anderen Einzelplänen veranschlagt worden sind. Für 2024 wurde eine neue Verpflichtungsermächtigung in Höhe von einer Milliarde Euro ausgebracht.
Die im Regierungsentwurf veranschlagten 5,4 Milliarden Euro für Ausgaben im Zusammenhang mit einem KfW-Überbrückungsdarlehen Gassicherheit wurden gestrichen. Die Ausgaben sollen stattdessen über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds getätigt werden.
Zudem wird in dem Einzelplan nun insbesondere Vorsorge für die Abschlüsse in den Tarif- und Besoldungsrunden für Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Bundes getroffen. Für nicht in den Einzelplänen gedeckte Mehrausgaben stehen 2023 drei Milliarden Euro zur Verfügung.
Insgesamt sieht der Bundeshaushalt für das Jahr 2023 Ausgaben in Höhe von 476,29 Euro vor. Das sind 31,1 Milliarden Euro mehr als von der Bundesregierung ursprünglich geplant (Soll 2022: 495,79 Milliarden). Über den Haushalt für 2023 wird der Bundestag vom 22. November bis 25. November abschließend beraten.