Keine Erhöhung der höchstzulässigen Gesamtmassen bei Lkw
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung plant derzeit keine Erhöhung der allgemein höchstzulässigen Gesamtmassen bei Lkw-Transporten. Das geht aus der Antwort der Regierung (20/2769) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/2502) hervor. Eine allgemeine Erhöhung der höchstzulässigen Gesamtmasse für Fahrzeugkombinationen von 40 Tonnen auf 44 Tonnen und damit eine Angleichung an den Kombinierten Verkehr hätte aus Sicht der Regierung erhebliche Mehrbelastungen der Straßeninfrastruktur und der Brückenbauwerke zur Folge. Dies gelte auch für Brücken und Fahrbahnbefestigungen im nachgeordneten Netz, die tendenziell schwächer dimensioniert sind, heißt es in der Antwort.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) habe die für das nachgeordnete Netz zuständigen Länder um Stellungnahme zu einer möglichen temporären Erhöhung gebeten. Alle Länder hätten eine entsprechende Erhöhung abgelehnt.
Das BMDV habe jedoch die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (MV) gebeten, für den Transport von für den Weltmarkt bestimmten Agrarerzeugnissen aus der Ukraine zu den Häfen in Mecklenburg-Vorpommern auf den sogenannten Getreidekorridoren vorübergehend (aktuell bis zum 31. August 2022) eine Gesamtmasse für Fahrzeugkombinationen von bis zu 44 Tonnen „nicht zu beanstanden“. Darüber hinaus habe das Ministerium die beiden Länder gebeten, „von Kontrollen der Einhaltung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots sowie der Einhaltung des Samstagsfahrverbots in Ferienzeiten zur Vereinfachung und Beschleunigung des Transports der Agrarprodukte abzusehen“.
Auf Nachfrage der Unionsfraktion teilt die Bundesregierung des Weiteren mit, dass nach Angaben der Ukraine vor Kriegsbeginn durchschnittlich fünf Millionen Tonnen Getreide pro Monat exportiert worden seien. Im April 2022 habe der Wert bei etwa 600.000 Tonnen gelegen. Nach Informationen der EU-Kommission seien im Mai 2022 etwa 1,7 Millionen Tonnen Getreide exportiert worden - im Juni 2022 mehr als 2,2 Millionen Tonnen.