Versöhnungsabkommen mit Namibia
Berlin: (hib/AHE) Die deutsch-namibischen Beziehungen und die gemeinsame Erklärung mit dem Titel „Vereint im Gedenken an unsere koloniale Vergangenheit, vereint im Willen zur Versöhnung, vereint in unserer Vision für die Zukunft“ stellt die Fraktion Die Linke in den Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (20/2799). Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, ob mit der Paraphierung der gemeinsamen Erklärung durch die Sonderbeauftragten der Regierungen der Bundesrepublik Deutschlands und der Republik Namibia der vertraglich zu regelnde Versöhnungsprozess abgeschlossen ist und ob es auf deutscher Seite weiterhin das Amt des Sonderbeauftragten geben wird. Außerdem werfen sie die Frage auf, „ob rechtliche Hindernisse bestehen, freiwillige Leistungen an Opfer eines aus heutiger Perspektive verübten Völkermords beziehungsweise aus rein humanitären Gründen an deren Nachfahren auszuzahlen, die rechtsdogmatisch nicht in Anerkennung einer zwischenstaatlichen Rechtspflicht, sondern als moralischer Ausgleich der erlittenen materiellen und immateriellen Schäden einzuordnen sind“.