Konzept der Bundesregierung für einen Digitalcheck
Berlin: (hib/STO) Um ein Konzept der Bundesregierung für einen Digitalcheck geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/2736) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/2367). Wie die Fraktion darin ausführte, hat der Bundestag am 12. Mai 2022 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates in der Ausschussfassung angenommen. Die Prüfung des Nationalen Normenkontrollrats könne sich danach ab dem 1. Januar 2023 auch darauf erstrecken, „inwieweit die Möglichkeiten der digitalen Ausführung neuer Regelungen geprüft wurden (Digitalcheck)“. Zur Begründung sei auf ein „Konzept der Bundesregierung“ verwiesen worden, dessen Entwicklung laut dem Bundesjustizministerium in der Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) liege.
Der Antwort zufolge befindet sich ein finales Konzept zu einem Digitalcheck innerhalb der Bundesregierung noch im Aufbau. Die federführende inhaltliche Zuständigkeit liege beim BMI. Da nahezu alle Ressorts Regelungsentwürfe vorbereiteten, würden sämtliche betroffenen Ressorts eingebunden, schreibt die Bundesregierung weiter. Ein Grobkonzept eines Digitalchecks wurde nach ihren Angaben 2020 erstellt. Die Überlegungen dazu basierten „auch auf den Erfahrungen aus den Digitalisierungslaboren des Onlinezugangsgesetzes aus dem Jahr 2020“.