Kritik am Umgang mit Deutscher Minderheit in Polen
Berlin: (hib/AHE) Die ab dem 1. September 2022 geplante Reduzierung des muttersprachlichen Unterrichts für die Deutsche Minderheit in Polen steht aus Sicht der Bundesregierung nicht im Einklang mit den Zielen des Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrags sowie des Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen. Wie die Bundesregierung in der Antwort (20/2272) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/1836) schreibt, sei die Reduzierung auch nicht mit dem polnischen Gesetz über nationale und ethnische Minderheiten vereinbar, das vorsehe, dass umfassender muttersprachlicher Unterricht für die Deutsche Minderheit ermöglicht werde.
Mit Verordnung vom 4. Februar 2022 sei in der Regelung für minderheitensprachlichen Unterricht in Polen festgehalten, dass im Falle der Deutschen Minderheit anstelle von drei Wochenstunden nur eine Wochenstunde muttersprachlicher Unterricht gewährt werde. Dies solle zum neuen Schuljahr 2022/23 gelten, also ab September 2022. Die Stundenkürzung gehe einher mit einer Reduzierung der Finanzmittel um knapp 40 Millionen Zloty. Diese Mittelkürzung stelle eine Diskriminierung dar, da lediglich die Deutsche Minderheit von den Kürzungen betroffen sein soll. Die Regelungen würden eine erhebliche Einschränkung darstellen, die von der Deutschen Minderheit als identitätsbedrohend empfunden werden. „Die Bundesregierung teilt diese Bewertung.“
Die Mittelkürzungen seien wiederholt und auf verschiedenen Ebenen gegenüber der polnischen Seite angesprochen worden. In einem Gespräch des Gesandten der deutschen Botschaft Warschau mit Staatssekretären des polnischen Bildungsministeriums und des Innenministeriums unter Beteiligung des polnischen Außenministeriums und Vertretern der Deutschen Minderheit habe die polnische Seite zuletzt eine allgemeine Kompromissbereitschaft signalisiert.