Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie
Berlin: (hib/PK) Mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) soll die am 12. Januar 2021 in Kraft getretene EU-Trinkwasserrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Dazu werden die erforderlichen Rechtsverordnungsermächtigungen geschaffen, wie es im Gesetzentwurf (20/2297) der Bundesregierung heißt.
Die EU-Trinkwasserrichtlinie muss bis zum 12. Januar 2023 in deutsches Recht umgesetzt werden, also innerhalb von zwei Jahren. Um in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) die Vorgaben der Richtlinie umsetzen zu können, ist eine Anpassung der Ermächtigungsgrundlage in Paragraf 38 IfSG erforderlich.
Zu den neuen Richtlinienvorgaben, für die es bisher keine ausreichende Verordnungsermächtigung gibt, gehören den Angaben zufolge die Erweiterung der Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit sowie die Anwendung des risikobasierten Ansatzes für sicheres Trinkwasser. Ferner sollen Begriffe vereinfacht und harmonisiert sowie Unklarheiten beseitigt werden.