Haushalt 2022: Veränderungen in den Einzelplänen
Berlin: (hib/SCR) Mit dem vom Haushaltsausschuss beschlossenen Bundeshaushalt 2022 gehen einige erhebliche Veränderungen in den Einzelplänen der Ministerien gegenüber dem bisherigen Ansätzen im Regierungsentwurf (20/1000) einschließlich des Ergänzungshaushaltes (20/1200) einher. Auch bei den Verpflichtungsermächtigungen sind teils erhebliche Aufstockungen zu verzeichnen.
Veränderungen bei den Ausgaben in diesem Jahr (Auswahl):
Den größten Ausgabezuwachs gegenüber dem bisherigen Entwurf verzeichnet der Etat des Bundesgesundheitsministeriums (Einzelplan 15). Gegenüber dem Ergänzungshaushalt steigen die Ausgaben um weitere 11,76 Milliarden Euro auf nunmehr 64,36 Milliarden Euro an. Teile der Mehrausgaben im Gesundheits-Etat waren im Ergänzungshaushalt bislang in Form einer Globalen Mehrausgabe veranschlagt worden, dort wurde entsprechend gekürzt. Der Großteil der zusätzlichen Ausgaben bedingt sich durch die Corona-Pandemie und geht überwiegend auf schon genehmigte außerplanmäßige Ausgaben zurück. Die „Ausgleichszahlungen nach § 21 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes“ steigen um 1,1 auf 5,7 Milliarden Euro an. Die „Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds für SARS-CoV-2-Pandemie verursachte Belastungen“ steigen um 8,3 Milliarden Euro auf 30,03 Milliarden Euro. Darin enthalten ist unter anderem die Kostenübernahme für Corona-Tests in Höhe von 3,9 Milliarden Euro. Die „Leistungen des Bundes an den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung für SARS-CoV-2-Pandemie verursachte Belastungen“ werden in diesem Jahr nunmehr mit 1,2 Milliarden Euro veranschlagt. Die Ausgaben für die Beschaffung von Impfstoffen werden um 830 Millionen Euro auf 7,09 Milliarden Euro angehoben, auch hier lag bereits eine außerplanmäßige Ausgabe vor.
Um rund 1,5 auf 12,35 Milliarden Euro steigt der Ausgabeansatz im Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Einzelplan 23). Dort steigt unter anderem der Ansatz für „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ um 328 Millionen Euro auf rund 879 Millionen Euro. 278 Millionen Euro dienen laut Bereinigungsvorlage des Bundesfinanzministeriums „zur Abmilderung der Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sowie für Maßnahmen der Ernährungssicherheit“. Um insgesamt 489 Millionen Euro auf rund eine Milliarde Euro steigen die Ausgaben für „Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen“. Unter anderem steigt der Beitrag an „Gavi, die Impfallianz“ von 120 auf 470 Millionen Euro.
Um weitere 963 Millionen Euro erhöht sich der Ausgabeansatz des Einzelplans für Arbeit und Soziales, der mit 161,1 Milliarden Euro der mit Abstand größte Ausgabeposten im Bundeshaushalt ist. Die etatisierten Mehrausgaben entfallen mit 630 Millionen Euro auf den zusätzlichen Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung, der nunmehr 29,13 Milliarden Euro betragen soll. Um jeweils 100 Millionen Euro steigen die Ausgaben für Arbeitslosengeld II (21,1 Milliarden Euro) und für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung (9,8 Milliarden Euro).
Auch beim Auswärtigen Amt sind mit 537,6 Millionen Euro erhebliche Mehrausgaben im Einzelplan etatisiert worden. Die Gesamtausgaben sollen in diesem Jahr nunmehr 7,11 Milliarden Euro betragen. 490 Millionen Euro des Aufwuchses gehen auf den Titel „Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland“ zurück, der nun mit 2,49 Milliarden Euro veranschlagt wird. 350 Millionen Euro dienen laut Bereinigungsvorlage „der Abmilderung der humanitären Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine“.
Der Haushaltsentwurf wurde zudem an die erwartete Zinspolitik angepasst. Die Ausgaben für Zinsen sollen mit 12,6 Milliarden Euro rund 300 Millionen Euro geringer ausfallen als geplant. Allerdings wird damit gerechnet, dass das - ausgabenreduzierende - Aufgeld auf Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen, unverzinsliche Schatzanweisungen und Darlehen deutlich geringer ausfällt als bislang geschätzt. Statt 6,24 Milliarden Euro wird nun mit rund 670 Millionen Euro gerechnet.
Der einzige Einzelplan, in dem Ausgaben gegenüber dem Regierungsentwurf zurückgehen, ist der Einzelplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Hier sind Ausgaben in Höhe von 2,17 Milliarden Euro vorgesehen und damit rund 20 Millionen Euro weniger als bisher geplant. Die Verringerung ergibt sich allerdings überwiegend aus den im Rahmen der Regierungsbildung vereinbarten neuen Zuständigkeiten, die in den bisherigen Entwürfen noch nicht abgebildet waren. So schlägt etwa der Übergang von Planstellen aus dem Ministerium zum Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium mit Minderausgaben in Höhe von 6,9 Millionen Euro zu Buche.
Veränderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen (Auswahl):
Die für die kommenden Haushaltsjahre gebundenen Mittel (Verpflichtungsermächtigungen, VE) sind mit dem beschlossenen Haushalt ebenfalls teils erheblich angehoben worden.
Gegenüber dem Regierungsentwurf fallen die VE im Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Einzelplan 09) um 3,8 Milliarden Euro höher aus und liegen nun bei 13,12 Milliarden Euro. Wesentlicher Grund dafür sind Kosten im Zusammenhang mit der Anschaffung schwimmender LNG-Terminals. Diese schlagen in diesem Jahr mit 200 Millionen Euro zu Buche, in den kommenden Haushaltsjahren mit insgesamt 2,7 Milliarden Euro. Auch dieser Ansatz geht auf schon vorliegende außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen zurück.
Im Etat des Bundesverteidigungsministeriums (Einzelplan 14) sind zusätzliche VE in Höhe von 2,24 Milliarden Euro ausgebracht worden. Die VE liegen nunmehr bei 30,14 Milliarden Euro, dem höchsten Wert unter den Einzelplänen der Ministerien. Die VE sind fast vollständig für den Betrieb des Bekleidungswesens vorgesehen.
Auch im Einzelplan 60 („Allgemeine Finanzverwaltung“) sind mit zusätzlichen 22,9 Milliarden Euro erhebliche VE ausgebracht worden. Davon entfallen allein 12,49 Milliarden Euro auf den Titel „Verstärkung von Maßnahmen zur Förderung von Projekten im Bereich der Mikroelektronik“.