Ausschuss billigt Kostenübernahme für Schallschutz
Berlin: (hib/AW) Im Fall von Sperrungen von Bundesfernstraßen soll den Anwohnern an Umleitungsstrecken die Ausgaben für passive Schallschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden erstattet werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (20/1737) billigte der Verkehrsausschuss am Mittwoch ohne Gegenstimmen; lediglich die AfD-Fraktion enthielt sich der Stimme. Einen Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion lehnte der Ausschuss gegen das Votum von Union und AfD mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ab.
Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass eine Erstattung der Ausgaben von Eigentümern von baulichen Anlagen für Schallschutzmaßnahmen möglich ist, wenn der vom Straßenverkehr entlang einer Umleitungsstrecke ausgehende Lärm um mindestens drei Dezibel ansteigt, der Beurteilungspegel von 64 Dezibel am Tag oder 54 Dezibel in der Nacht überschritten wird und die Streckenumleitung länger als zwei Jahre andauern wird.
Die Union verwies darauf, dass sich es sich beim der Gesetzesvorlage offenbar um eine „Lex Lüdenscheid“ wegen der gesperrten Talbrücke Rahmede als Teil der A45 handele. Der beste Schallschutz sei es aber, die Sanierung oder den Neubau von Brücken zügig voranzutreiben. In ihrem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf schlug sie deshalb vor, den Neubau von Brücken im Bundesfernstraßengesetz als Instandsetzungsmaßnahme zu werten und von Planfeststellungsverfahren auszunehmen. Die AfD schloss sich dieser Sichtweise an und monierte, dass mit der Gesetzesänderung lediglich Symptome gelindert würden. Aufgabe des Staates sei es aber, Brücken rechtzeitig und regelmäßig zu sanieren, damit es erst gar nicht zu Sperrungen komme.
Vertreter der Regierungskoalition bezeichneten es als angemessen, die Auswirkungen des ansteigenden Verkehrslärms entlang von Umleitungsstrecken zu reduzieren, wenn Straßen des Bundes gesperrt werden.