16.05.2022 Digitales — Antwort — hib 236/2022

Details zur Internetgrundversorgung

Berlin: (hib/LBR) Der Anspruch des Endnutzers auf eine Mindestversorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen besteht gegenüber dem Unternehmen, das durch die Bundesnetzagentur verpflichtet worden ist. Dieses schulde auch die Installation, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (20/1684) auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion (20/1386). Der Anspruch auf Versorgung richte sich somit nicht gegen den Vermieter, heißt es darin weiter.

Der Rechtsanspruch werde technologieneutral umgesetzt. Für eine Verpflichtung kämen insbesondere solche Unternehmen in Betracht, die die Versorgung „auf kosteneffiziente Weise erbringen“ können, schreibt die Bundesregierung. Dabei handele es sich um Einzelfallentscheidungen.

Marginalspalte