Personal- und Bürokosten ehemaliger Kanzler
Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion möchte die Ausstattung ehemaliger Bundeskanzler/Bundeskanzlerinnen mit Personal- und Sachkosten neu regeln. Dazu hat die Fraktion einen Gesetzentwurf (20/1540) vorgelegt, in dem sie die personelle Ausstattung des Büros der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kritisiert. Der dazu gemachte Vorschlag des Bundesfinanzministeriums übersteige die tatsächlich notwendige Ausstattung für einen ehemaligen Bundeskanzler deutlich, schreiben die Abgeordneten.
Sie fordern deshalb eine Ergänzung des Bundesministergesetzes um einen Paragrafen 12a, der den Bedarf abschließend regelt. Demnach solle ein ehemaliger Bundeskanzler beziehungsweise eine Bundeskanzlerin einen persönlichen Referenten (bis Besoldungsstufe B 3 oder entsprechend), einen Sachbearbeiter (bis Besoldungsstufe A 13 oder entsprechend) und einen Bürosachbearbeiter (bis Besoldungsstufe A 9 oder entsprechend), ein Dienstfahrzeug mit Fahrer sowie Personenschutz erhalten. Die für Merkel vorgesehene Ausstattung umfasse jedoch neun Planstellen, darunter zwei mit der Besoldungsstufe B6, kritisiert die AfD.