Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten
Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat hat erneut den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten (20/1549) vorgelegt. Ein im Juni 2021 in den Bundestag eingebrachter inhaltsgleicher Gesetzentwurf der Länderkammer (19/30745) war aufgrund des Endes der Wahlperiode für erledigt erklärt worden. Die Bundesregierung will das Anliegen aufgreifen und einen eigenen Gesetzentwurf in diesem Jahr vorlegen.
Zur Begründung heißt es in dem Entwurf, die zunehmende Globalisierung, die wachsende Komplexität der Rechtsbeziehungen sowie die veränderten Erwartungen der Rechtssuchenden an die Justiz erforderten Anpassungen des Gerichtsverfassungs- und Prozessrechts, um auch künftig die hohe Qualität und Attraktivität der Ziviljustiz insbesondere in Wirtschaftsstreitverfahren zu sichern.
Mit dem Gesetzentwurf solle die staatliche Ziviljustiz im Bereich des Wirtschaftsrechts - und mittelbar auch allgemein - nachhaltig gestärkt werden. Den Ländern solle die Möglichkeit eröffnet werden, an einem Oberlandesgericht einen oder mehrere Senate einzurichten, vor denen Handelsverfahren mit internationalem Bezug und einem Streitwert von mehr als zwei Millionen Euro - bei entsprechender ausdrücklicher Gerichtsstandsvereinbarung - auch erstinstanzlich geführt werden können (Commercial Court).
Daneben werde die Möglichkeit eröffnet, an einem Oberlandesgericht einen oder mehrere bestehende Zivilsenate zu bestimmen, vor denen - auch rein nationale - Handelssachen mit einem Streitwert von über zwei Millionen Euro - bei entsprechender ausdrücklicher Gerichtsstandsvereinbarung - erstinstanzlich geführt werden können. Die Länder würden durch die vorgesehenen Regelungen voraussichtlich mit geringfügigen Mehrkosten belastet, sofern sie von ihnen Gebrauch machten.
Die Bundesregierung kündigt in ihrer Stellungnahme an, das Anliegen aufzugreifen und im Laufe des Jahres einen eigenen Gesetzentwurf dazu vorzulegen. Sie schreibt weiter, auch sie möchte „die Attraktivität des Justizstandorts Deutschland erhöhen, die deutsche Zivilgerichtsbarkeit verstärkt für den internationalen Wirtschaftsverkehr öffnen und den besonderen Bedürfnissen der Kaufleute und Unternehmen in Wirtschaftsstreitigkeiten stärker Rechnung tragen.“