Unionsfraktion plädiert für Impfvorsorgegesetz
Berlin: (hib/PK) Die Unionsfraktion schlägt ein Impfvorsorgegesetz mit einem gestaffelten Impfmechanismus vor, der unter bestimmten Voraussetzungen vom Bundestag aktiviert werden soll. Bei immer wieder neuen Virusvarianten und fortbestehenden Impfschutzlücken in der Bevölkerung bedürfe es eines vorausschauenden und flexiblen Impfvorsorgekonzepts, um das Land gegen künftige Pandemiewellen zu wappnen, heißt es in dem Antrag (20/978) der Fraktion.
Die Abgeordneten schlagen konkret die Schaffung eines Impfregisters, eine verstärkte Impfkampagne und einen mehrstufigen Impfmechanismus vor. Um eine zuverlässige Datengrundlage über den Impfstatus der verschiedenen Altersgruppen zu bekommen, soll unverzüglich mit der Einrichtung eines Impfregisters begonnen werden.
Das Impfregister soll dazu genutzt werden, die Altersgruppen über die bei ihnen jeweils notwendigen Impfungen und Auffrischungen rechtzeitig zu informieren, Ungeimpfte gezielt anzusprechen und eine Beratung zu ermöglichen.
Parallel zum Aufbau des Impfregisters soll die Impfkampagne fortgesetzt und ausgeweitet werden, um auch bisher nicht geimpfte Bürger zu erreichen. Ferner gelte es, die Impfinfrastruktur vor Ort zu stärken. Das Ziel seien breitflächige Impfungen unter anderem in Impfzentren, mit mobilen Impfteams, in Arztpraxen, Apotheken sowie Zahn- und Tierarztpraxen. Das Bundesgesundheitsministerium soll dem Bundestag alle zwei Wochen über die Corona-Lage berichten.
Schließlich werden Kriterien für die Aktivierung des Impfmechanismus genannt: Die voraussichtliche Krankheitslast einer Virusvariante, deren Übertragbarkeit, die Wirksamkeit des verfügbaren Impfstoffs, die Immunität der Bevölkerung nach Altersgruppen und die Zahl der erforderlichen Impfungen.
Personen ab 60 beziehungsweise 50 Jahren sowie bestimmte Berufsgruppen, etwa Beschäftigte in Schulen, Kitas, Einrichtungen gemäß Paragraf 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG), Einrichtungen der kritischen Infrastruktur oder der Polizei, kämen für den Impfmechanismus wie auch für eine darüber hinausgehende Impfpflicht in Betracht.
Der Bundestag soll die Möglichkeit bekommen, bei Vorliegen konkreter Voraussetzungen die Aktivierung des Impfmechanismus zu beschließen. Der Beschluss soll befristet sein. Bei Verstößen gegen die Verpflichtungen sieht das Konzept ein Bußgeld vor.