16.02.2022 Finanzen — Ausschuss — hib 61/2022

Keine Bearbeitungsrückstände bei Geldwäschebekämpfung

Berlin: (hib/HLE) Trotz einer stark gestiegenen Zahl von Geldwäscheverdachtsmeldungen hat die „Finance Intelligence Unit“ (FIU) des Zolls derzeit keine Bearbeitungsrückstände. Dies erklärte FIU-Leiter Christof Schulte am Mittwoch in einer vom Ausschussvorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung des Finanzausschusses. Unter Hinweis auf ein kürzlich vorgelegtes Rechtsgutachten erklärte Schulte, der von der FIU gewählte risikobasierte Ansatz werde in dem Gutachten nicht nur als legitimer, sondern sogar als der einzig zulässige Ansatz angesehen. Es gebe ein permanentes Wachstum an Verdachtsmeldungen. Das System der Geldwäscheprävention werde ohne ein System wie den risikobasierten Ansatz dysfunktional. Mit dem Ansatz würden die Meldungen elektronisch gefiltert und den Risikoschwerpunkten zusortiert.

Schulte berichtete, dass die FIU 2020 140.000 Meldungen erhalten und davon 25.000 an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben habe. Im vergangenen Jahr seien es bereits 300.000 Meldungen gewesen, von denen 44.000 weitergegeben worden seien. Bearbeitungsrückstände gebe es nicht. Derzeit habe die FIU 380 Stammbeschäftigte und 200 weitere Beamtinnen und Beamte zur Unterstützung.

Die Bundesregierung erklärte, das Gutachten komme zu dem Ergebnis, dass der risikobasierte Ansatz der FIU nach nationalen, europäischen und internationalen Vorgaben maßgebliche Leitlinie der Tätigkeit der FIU sei. Mit der konsequenten Anwendung sei es der FIU möglich, einen informatorischen Mehrwert aus der Masse der Meldungen zu gewinnen.

Die SPD-Fraktion betonte die Wichtigkeit des risikobasierten Ansatzes und warnte davor, jede kleine Meldung genauso zu analysieren wie Überweisungen zur Terrorismus-Finanzierungen in Millionenhöhe. Auch die CDU/CSU-Fraktion fand den risikobasierten Ansatz richtig. Außerdem verwies sie darauf, dass Verdachtsmeldungen in der Vergangenheit oft lange Zeit nicht bearbeitet worden seien, wie im Zusammenhang mit dem Fall Wirecard deutlich geworden sei. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, dass es bereits früher ein Gutachten zur Frage des risikobasierten Ansatzes gegeben habe. Außerdem fragte die Fraktion, wie sich die neu geschaffene Möglichkeit des Zugriffs auf Steuerdaten entwickelt habe und ob weitere Datenzugriffe die Qualität der FIU-Arbeit erhöhen könnten.

Wie die anderen Fraktionen zuvor bezeichnete auch die FDP-Fraktion den risikobasierten Ansatz als sinnvolles Instrument, mit dem die Informationen gefiltert werden könnten, um die hohen Risiken zu entdecken. Außerdem fragte die FDP-Fraktion nach Risikoschwerpunkten bei der FIU, die nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stehen würden.

Die AfD-Fraktion fragte, was genau eine konsequente Anwendung des risikobasierten Ansatzes bedeute, wie sie in dem Gutachten gefordert werde. Das Gutachten komme offenbar zu dem Schluss, dass dies bisher nicht der Fall sei. Dafür spricht nach Ansicht der AfD der Rückgang der Fallzahlen beim Bundeskriminalamt, während die Zahl der Meldungen an die FIU stark gestiegen sei. Die Fraktion Die Linke erkundigte sich, ob es einen Bearbeitungsstau gebe und wie sich die personelle Ausstattung der FIU darstelle.

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