CDU/CSU fragt nach OECD-Steuerreform
Berlin: (hib/HLE) Um die auf Ebene der OECD entwickelte Reform des internationalen Besteuerungssystems geht es in einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/552). Wie die Abgeordneten erläutern, sollen mit der Reform Unzulänglichkeiten bei der internationalen Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle eingeschränkt, und die Verlagerung von Gewinnen in andere Länder soll vermieden werden.
Die Bundesregierung soll angeben, wie der aktuelle Sachstand der Reform ist, die zum Beginn des Jahres 2023 in Kraft treten soll. Wissen wollen die Abgeordneten, warum weder die Rohstoff- noch die Finanzbranche von dem OECD-Vorhaben erfasst werden. Außerdem wird gefragt, wie der Schwellenwert von 20 Milliarden Euro zur Begrenzung der Besteuerung auf große multinationale Unternehmen von der Bundesregierung gerechtfertigt wird. Zudem sollen die Bilanzregeln angegeben werden, nach denen die steuerliche Bemessungsgrundlage berechnet wird. In der Vormerkung zur Kleinen Anfrage schreibt die CDU/CSU-Fraktion, der Reformvorschlag berge derzeit Risiken der Doppelbesteuerung, des hohen Bürokratiezuwachses und der Rechtsunsicherheit.